Aufruf Geschlossen

Ländliches Wegenetz

Bei Bauten, Ausbauten und Sanierungen des ländlichen Wegenetzes oder von Hofzufahrten können sowohl öffentliche Körperschaften als auch private landwirtschaftliche Unternehmen ab 1.01.2023 bis 31.03.2023 um Beiträge beim Amt für Bergwirtschaft ansuchen.

Potentielle Antragsteller:

  • Landwirtschaftliche Unternehmer
  • Gemeinden
  • Eigenverwaltungen B.N.R
  • Interessentschaften
  • Konsortien

Förderfähige Ausgaben:

– Bau- und Sanierung von Hofzufahrten bzw. des ländlichen Wegenetzes
– Bau- und Sanierung von Seilbahnanlagen zur Erschließung von landwirtschaftlichen Betrieben

Projekte, die das ländliche Wegenetz betreffen, werden mit 80 Prozent der anerkannten Kosten gefördert, Projekte von landwirtschaftlichen Unternehmern für private Zufahrten mit 50 Prozent.
Die maximal anerkannten Kosten pro Projekt betragen 250.000 Euro

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