Nachhaltige Mobilität
- Förderung der Kosten:
- 70%
- Abgabetermin:
- 31.07.2023
- Förderperiode:
- 2023
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Maßnahmen, die zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität in Südtirol beitragen.
Die Förderung orientiert sich an einer dreistufigen Prioritätenskala:
- Verkehrsvermeidung.
- Verkehrsverlagerung.
- Verkehrsverbesserung.
Potentielle Antragsteller:
Die Beiträge können öffentlichen und privaten Rechtssubjekten gewährt werden.
Zu den öffentlichen Rechtssubjekten zählen:
- Gemeinden,
- Bezirksgemeinschaften,
- jede Form von Zusammenschlüssen von Gemeinden,
- die Bonifizierungskonsortien,
- die Eigenverwaltungen der bürgerlichen Nutzungsgüter,
- die öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste,
- die Verkehrsämter und Kurverwaltungen,
- die Tourismusvereine und -verbände.
Private Rechtsubjekte sind juristische Personen mit Hauptsitz in Südtirol. Unternehmen erhalten eine Förderung nur für Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung oder Verbesserung der vom eigenen Betrieb verursachten Mobilität.
Förderfähige Ausgaben:
Beim kommunalen, übergemeindlichen, betrieblichen, schulischen oder touristischen Mobilitätsmanagement werden gefördert:
a) Studien, Untersuchungen, Forschungen und Projekte.
b) Ankauf von Gütern im Rahmen von Initiativen und Projekten zur Förderung der Alltagsmobilität mit dem Fahrrad und zu Fuß.
c) Entwicklung und Implementierung spezifischer Software.
d) Abfassung und Veröffentlichung von Informationsmaterial im Bereich nachhaltige Mobilität, das von besonderer didaktischer oder sozialer Bedeutung ist.
e) Veranstaltungen, Tagungen und Sensibilisierungskampagnen.
f) Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen.
Juristische Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, können nur für Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung oder Verbesserung der vom eigenen Betrieb verursachten Mobilität eine Förderung erhalten.
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