Aufruf Geschlossen

Green New Deal MIMIT

Mit diesem Förderprogramm, das aus verschiedenen Fonds finanziert wird, setzt sich das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung das Ziel, die Produktionstätigkeit auf nationaler Ebene auf ein nachhaltiges Wirtschaftsmodell auszurichten, das den Wert von Produkten, Materialien und Ressourcen so lange wie möglich erhält und die Abfallproduktion minimiert.

Potentielle Antragsteller:

Unternehmen jeder Größe mit Tätigkeit im Bereich der Industrie, der Agroindustrie, des Handwerks, der industriellen Dienstleistungen sowie Forschungseinrichtungen; Einzeln oder gemeinsam (Netzwerkpartner)

Förderfähige Ausgaben:

Die Förderung unterstützt Projekte, die mit den Aktionsbereichen des italienischen Green New Deal übereinstimmen, insbesondere im Hinblick auf die folgenden Ziele:
– Dekarbonisierung der Wirtschaft
– Kreislaufwirtschaft
– Verringerung des Plastikverbrauchs und Ersatz von Plastik durch alternative Materialien
– Stadtsanierung
– Nachhaltiger Tourismus
– Anpassung und Abschwächung der durch den Klimawandel bedingten Risiken für das Gebiet

Industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungstätigkeiten müssen auf die Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder auf die erhebliche Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ausgerichtet sein.
Investitionen in die Industrialisierung, die nur für KMU förderfähig sind, müssen einen hohen Innovations- und Nachhaltigkeitsgehalt aufweisen und darauf abzielen, die Produktion eines Betriebs durch zusätzliche neue Produkte zu diversifizieren oder den gesamten Produktionsprozess eines bestehenden Betriebs grundlegend umzugestalten. Sie können einzeln oder zusammen mit einem Projekt der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung als Teil eines integrierten Programms, für das eine Förderung beantragt wird, unter den im Dekret festgelegten Bedingungen förderfähig sein.

Wie wir gefördert:

  1. Zinsbegünstigte Finanzierung durch den FRI in Höhe von 60% der Projektkosten, begleitet von einer Bankfinanzierung in Höhe von 20% und bei Vorliegen einer entsprechenden Kreditbescheinigung.
  2. Nicht rückzahlbare Zuschüsse, bis zu einem maximalen Prozentsatz der förderfähigen Projektausgaben und -kosten:
    15% als Beitrag zu den Ausgaben für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sowie für den Erwerb von Beratungsdiensten im Zusammenhang mit Industrialisierungsmaßnahmen;
    10% als Beitrag zur Ausrüstung für den Erwerb von Anlagegütern im Zusammenhang mit Industrialisierungstätigkeiten.

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