Aufruf Geschlossen

Creative Europe Coop Small

Über die Maßnahmen „Europäische Kooperationsprojekte“ unterstützt Creative Europe Projekte in der Kultur- und Kreativbranche, unabhängig von ihrer Größe oder Herkunft.

Diese Projekte bringen Organisationen aus verschiedenen Ländern zusammen, um gemeinsam Aktivitäten in ihrem jeweiligen Sektor oder auch sektorenübergreifend durchzuführen. Die Europäischen Kooperationsprojekte fördern die transnationale Zusammenarbeit und den Austausch zwischen im Kulturbereich tätigen Organisationen, um die europäische Dimension des Schaffens und der Verbreitung europäischer künstlerischer Inhalte zu stärken und die Entwicklung, Erprobung, Verbreitung oder Anwendung neuer und innovativer Verfahren zu fördern.

Projekte, die nur Organisationen aus dem Bereich Audiovisuelles betreffen oder ausschließlich audiovisuellen Inhalt haben, können in dieser Aktion nicht für eine Finanzierung in Betracht gezogen werden.

Potentielle Antragsteller:

Förderfähig sind:
– juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen),
– die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, (d. h: Creative Europe Teilnehmende Länder; EU-Mitgliedstaaten, gelistete EWR und Nicht-EU-Länder und mit dem Programm Creative Europe assoziierte Länder),
– die sich in einer Kooperation mit aus mindestens 3 Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern vereinen. Der Leadpartner muss zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig niedergelassen sein.

Wichtig: Begünstigte und verbundene Einrichtungen müssen sich – vor der Einreichung des Vorschlags – in das Teilnehmerregister eintragen und vom zentralen Validierungsdienst (REA-Validierung) validieren lassen. Für die Validierung werden sie aufgefordert, ihren Rechtsstatus und Herkunft zu belegen.

Förderfähige Ausgaben:

Diese Fördermaßnahme unterstützt Projekte, die zu einem der folgenden Ziele beitragen:
Ziel 1 – Transnationale Schaffung und Verbreitung: Förderung der Erstellung und Verbreitung von europäischen Werken und Künstlern über Ländergrenzen hinweg.
Projekte können neue Rahmenbedingungen wie Gesundheits- oder Umweltbelange berücksichtigen und innovative digitale Methoden zur Produktion und Verbreitung von Inhalten nutzen.
Ziel 2 – Innovation: Die Fähigkeit des europäischen Kultur- und Kreativsektors, Talente zu entwickeln, innovativ zu sein, zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen, soll gefördert werden.
Innovation kann in technischer und künstlerischer Hinsicht stattfinden und umfasst die Schaffung und Verbreitung innovativer europäischer Werke.
Innovationen können auch soziale oder gesellschaftliche Aspekte wie Publikumsengagement, Gleichstellung der Geschlechter, Integration von Menschen mit Behinderungen, Umweltschutz und den Beitrag der Kultur zur Gesundheit und zum Wohlbefinden umfassen.

Neben einem dieser Ziele müssen Projekte mindestens eine (und höchstens zwei) der folgenden Prioritäten verfolgen:

  • Publikum: Sie sollten den Zugang und die Teilnahme an kulturellen Inhalten aus verschiedenen Ländern für alle Arten von Publikum verbessern.
  • Soziale Eingliederung: Sie sollten die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit fördern und die soziale Integration durch Kultur, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, Minderheiten und soziale Randgruppen, verbessern.
  • Nachhaltigkeit: Sie sollten umweltfreundliche Praktiken entwickeln und verbreiten und die Nachhaltigkeitsziele im Einklang mit dem Europäischen Green Deal unterstützen.
  • Digitale Dimension: Sie sollten den digitalen Wandel im Kultur- und Kreativsektor fördern und die Chancen und Herausforderungen neuer Technologien wie künstliche Intelligenz und Big Data nutzen.
  • Internationale Dimension: Sie sollten die Fähigkeiten des europäischen Kultur- und Kreativsektors stärken, grenzüberschreitend in Europa und weltweit tätig zu sein und zur Entwicklung internationaler Kulturbeziehungen beitragen.

Es gibt auch eine jährliche Priorität, die sich auf die Unterstützung des ukrainischen Kultur- und Kreativsektors konzentriert, um die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf das kulturelle Erbe und die Kulturschaffenden abzumildern und den Wiederaufbau vorzubereiten. Projekte, die diese Priorität verfolgen, sollten sich auf die Unterstützung ukrainischer Kultureinrichtungen und Künstler konzentrieren.

Der Höchstbetrag der EU-Finanzhilfe beträgt 200.000 EUR pro Projekt.

Die Vorschläge sollten eine deutliche Komponente der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aufweisen, da dies ein zentraler Aspekt der europäischen Kooperationsprojekte ist.

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