EFRE Green Fernwärme
- Förderung der Kosten:
- bis 40%
- Abgabetermin:
- 16.04.2024
- Förderperiode:
- 2021-2027
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Förderung des Baus effizienter Leitungen für Fernwärme und Fernkälte in den Versorgungszonen.
Gemäß Artikel 2, Punkt 41 der Richtlinie 2012/27/EU sowie Dekret des Direktors der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz nach dem 31. Dezember 2019 .
Potentielle Antragsteller:
Betreiber eines Fernwärme- oder Fernkältewerks (z.B. Gemeinden, Stadtwerke, Genossenschaften, private Unternehmen).
Förderfähige Ausgaben:
a) Ausgaben in Zusammenhang mit dem Bau von Verteilnetzen innerhalb von Fernwärme-Versorgungszonen, für:
– das Verteilnetz und das Datennetz für Fernregelung und Kontrolle: maximal 380,00€ + 2,00€ je mm Nenndurchmesser pro m Trassenlänge + 1.600,00€ für jeden Neuanschluss von Gebäuden,
– die Fernwärmeübergabestationen mit Primäranschluss: maximal 5.300,00€ pro Übergabestation und 18,00€ pro kW Nennleistung.
b) Technische Ausgaben für Planung, Bauleitung, technische Gutachten, technisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudien, Sicherheitskoordinierung und Abnahme des Projektes bis zu insgesamt 8% der beitragsfähigen Investitionskosten.
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