Aufruf Geschlossen

Entwicklung von Skigebieten

Die Wirtschaftsförderung für die Entwicklung von Skigebieten in Südtirol in den Jahren 2024 bis 2026 verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Skigebiete zu stärken und ihre nachhaltige Entwicklung zu fördern. Mit dem Beschluss der Landesregierung vom 2. Februar 2024, Nr. 18, wurden die entsprechenden Richtlinien genehmigt.

Potentielle Antragsteller:

Empfänger der Landesförderung – Kategorienübersicht

Kategorie A

  • Lokale Kleinstskigebiete und Dorflifte, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen:
  • Kleinstskigebiete gemäß DLH 35/2021: Skigebiete mit einer Gesamtförderleistung von max. 5.500 Personen/Stunde
  • Dorflifte gemäß DLH 35/2021, Anhang G

Kategorie B 
Lokale Skigebiete, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Diese Skigebiete erfüllen folgende Kriterien:

  • Max. 2.000 kommerzielle Gästebetten für Skifahrer:innen
  • Weniger als 15 % Wochenskipässe (5–8 Tage) im Verhältnis zur Gesamtanzahl verkaufter Skipässe (Durchschnitt der letzten 3 Jahre)
  • Weniger als drei Anlagen, mit schräger Länge von höchstens 3.000 m

Alternativ: Kleinstskigebiete mit einer Gesamtförderleistung von i.d.R. max. 5.500 Personen/Stunde

Kategorie C
Lokale Skigebiete, die im internationalen Wettbewerb stehen. Unterteilt in folgende Unterkategorien:

  • C1: Skigebiet mit kleiner bis mittlerer Größe, Gesamtförderleistung < 20.000 Personen/Stunde
  • C2: Mittelgroßes Skigebiet, Gesamtförderleistung zwischen 20.000 und 50.000 Personen/Stunde
  • C3: Großes Skigebiet, Gesamtförderleistung > 50.000 Personen/Stunde

Förderfähige Ausgaben:

Die Fördermaßnahmen konzentrieren sich auf folgende Ausgaben:

a) Speicherbecken,
b) Beschneiungsanlagen und Zubehör,
c) Pistenpräpariergeräte und Zubehör,
d) Sicherheitsnetze und Beleuchtungsanlagen,
e) Förderbänder – nur für die nicht im internationalen Wettbewerb stehenden lokalen Skigebiete, um im Falle von Gegensteigungen den Höhenunterschied bei Skirouten oder Skipisten zu überwinden. Förderfähig sind außerdem von den Begünstigten erworbene Förderbänder in außerhalb des Skigebiets gelegenen Kinderskiparks, die der örtlichen Bevölkerung zur Erlernung des Skisports dienen. Es können maximal zwei Förderbänder pro Konzessionsinhaber gefördert werden,
f) Deckung der Betriebskosten.

 

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