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ESF+ Bildung Schulabbruch

  • Förderung der Kosten:
  • 100%
  • Abgabetermin:
  • 24.04.2025
  • Förderperiode:
  • 2021-2027
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag

Ziel ist es Bildungs- und Orientierungsmaßnahmen zu unterstützen, welche dem Schulabbruch entgegenwirken und

  • zur Verbesserung der Kompetenzen der Schüler*innen beitragen,
  • zur Bereitstellung von sozialpädagogischer und psychologischer Unterstützung führen,
  • auch anhand von differenzierten Interventionsmethoden und -Instrumente, die das Schulsystem attraktiver machen.

Damit soll

  • der Verbleib im Bildungssystem und die Erfüllung der Schulpflicht der Schüler*innen der Autonomen Provinz Bozen gefördert werden,
  • die Erlangung eines Abschlusses begünstigt
  • und die zukünftige Beschäftigungsfähigkeit verbessert werden.

Potentielle Antragsteller:

ESF-akkreditierte Weiterbildungseinrichtungen – bei TUV müssen alle Partner akkreditiert sein.

Zudem müssen die eingereichten Vorhaben innerhalb eines Projektnetzwerkes mit mindestens einer Schule oder einem Schulsprengel umgesetzt werden, deren Schüler*innen an den Maßnahmen teilnehmen.

Es kann im Projektnetzwerk auch eine Organisationseinheit der öffentlichen Verwaltung beteiligt sein (nicht verpflichtend).

Förderfähige Ausgaben:

Maßnahmen, die sich an Schülerinnen und Schüler der Autonomen Provinz Bozen richten:

  1. Maßnahmen zur Stärkung der Grundkompetenzen für gefährdete Schülerinnen und Schüler durch die Durchführung von individuellem Unterricht oder Gruppenunterricht und die Bereitstellung von Unterstützungs- und Beratungsdiensten.
  2. Erleichterter Zugang zu sozialpädagogischen und psychologischen Beratungsdiensten (z. B. Schalterdienste mit Ad-hoc-Maßnahmen für Einzelpersonen oder Gruppen, auch unter Einbeziehung der Lehrer und Eltern gefährdeter Schüler).
  3. Indirekte Bildungsmaßnahmen (richten sich an Eltern)
  4. Sensibilisierungsmaßnahmen, unter anderem durch Informations-/Weiterbildungsmaßnahmen zur Verbeugung des Schulabbruchs.

Teilnehmer*innen: Mindestanzahl von 1.000 teilnehmenden Schüler*innen pro Bildungsprojekt.

Alle Bildungsmaßnahmen müssen innerhalb 31.12.2025 beginnen und bis 31.12.2027 abgeschlossen sein.

Maximaler finanzieller Beitrag pro Projekt sind 2,5 Mio Euro.

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