Digitalisierungsbeiträge 2026
- Förderung der Kosten:
- 40%
- Abgabetermin:
- 02.09.2026
- Förderperiode:
- 2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Die Förderung will die Ausarbeitung und Umsetzung von Projekten anregen, welche
- mit der im „Piano Nazionale Transizione 5.0“ festgelegten Strategie im Einklang stehen,
- den Erwerb von Technologien fördern.
- die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen und Weiterbildung fördern,
Dadurch sollen die Wettbewerbsfähigkeit und die Resilienz der Unternehmen auf dem globalen Markt gestärkt werden.
Potentielle Antragsteller:
Südtiroler Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen aller Sektoren, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen, mit Geschäftssitz in Südtirol. Voraussetzung ist zudem die ordnungsgemäße Einzahlung der Jahresgebühr zum Zeitpunkt der Antragstellung (oder Richtigstellung der eigenen Position spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Aufforderung).
Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag auf Beitrag stellen (es gilt der Antrag, der zeitlich zuerst eingeht). Unternehmen, die zueinander Beziehungen im Rahmen einer Verbindung oder Kontrolle unterhalten und/oder die im Wesentlichen übereinstimmende Eigentumsverhältnisse aufweisen, sind nur für einen Antrag zugelassen.
Förderfähige Ausgaben:
Gefördert werden:
Erwerb von Technologien, wie
- Additive Fertigung und 3D-Druck,
- Cloud, Fog und Quantum Computing,
- Lösungen für Cybersecurity und Business Continuity,
- Künstliche Intelligenz,
- Infrastrukturen für High Performance Computing (HPC),
- Fortgeschrittene und kollaborative Robotik,
- Big Data und Analytics,
- Blockchain,…
Beratung, wie
- Analysen des digitalen und/oder ökologisch-nachhaltigen Profils,
- Entwicklungspläne zur digitalen und/oder ökologisch-nachhaltigen Ausrichtung,
- Implementierung der genannten Technologien, Innovations-managementsystemen, Systemen für die Digitalisierung und Informationssicherheit,…
Weiterbildung, wie
- zum Erwerb einer Qualifikation für Berufsbilder im Zusammenhang mit den Themen Innovation und Green: Innovation Manager*in, Innovationspezialist*in, Innovation Technician), Energy Manager*in.
- zum Erwerb von Kompetenzen im digitalen und/oder Green-Bereich, die mit den in der Liste gemäß Art. 7 Abs. 1 genannten Technologien verbunden sind.
Für die Beratungsleistungen darf sich das antragstellende Unternehmen nur folgender Anbieter*innen bedienen:
- Anbieter, die über eine Mehrwertsteuernummer verfügen (Beratungsgesellschaften, Bildungseinrichtungen, Freiberufler oder IT-Unternehmen), vorausgesetzt, dass ihre Haupttätigkeit das Angebot von Beratungsleistungen und/oder Weiterbildung für Unternehmen zu den Technologien darstellt.
- Kompetenzzentren gemäß dem nationalen Plan „Impresa 4.0“ und andere Strukturen für den Technologietransfer.
- Zertifizierte Gründerzentren „incubatori certificati“.
- FABLAB bzw. Zentren für die digitale Produktion, welche die internationalen Voraussetzungen der FabLab Charter erfüllen.
- Bildungseinrichtungen oder sonstige qualifizierte Einrichtungen.
- EGE – Expert*innen für Energiemanagement.
- Innovative Start-up-Unternehmen.
- Innovationsmanager*innen, die im Verzeichnis der Manager von Unioncamere eingetragen sind.
Es werden 250.000 Euro zur Verfügung gestellt.
- Höchstgrenze für die geförderten Ausgaben: 20.000 Euro.
- Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben: 3.000 Euro.
- Maximale Höhe des Beitrags: 8.000 Euro.
Die Beiträge werden als De-minimis-Beihilfe gewährt.
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