Aufruf Geschlossen

Interreg I-CH Umweltschutz

Ziel des Kooperationsprogrammes Interreg Italien-Schweiz ist, Grenzen überschreiten und gemeinsame Ziele zu verfolgen, sowie regionale Entwicklung in folgenden Bereichen fördern:

  • Innovation
  • Nachhaltigkeit
  • Mobilität
  • soziale Eingliederung und nachhaltiger Tourismus
  • bessere Governance in der Zusammenarbeit.

Der Aufruf UMWELTSCHUTZ zum Spezifische Ziel OS 2.7 sieht die Unterstützung der „Verringerung der Umweltverschmutzung, Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt“ mit folgenden Zielen vor:

  1. Verstärkung der gemeinsamen Führung von Schutzgebieten und des Schutzes des Naturerbes im Grenzgebiet.
  2. Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt.
  3. Verringerung der wichtigsten Formen der Umweltverschmutzung.

Potentielle Antragsteller:

Eingerechte Projekte benötigen mindestens 1 Partner auf beiden Seiten der Grenze aus folgendem Programmgebiet:

  • ITALIEN: Lombardei (Prvinzen Lecco, Como, Varese, Sondrio), Piemont (Provinzen Novara, Vercelli, Biella, Verbano, Cusio-Ossola), Autonome Provinz Bozen, Autonome Region Aosta.
  • SCHWEIZ: Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis.

Antragsteller und Partner können sein:

  • Regionale/provinzielle/kantonale Direktionen;
  • Lokale Behörden in individueller und assoziierter Form;
  • Andere öffentliche Einrichtungen und Agenturen;
  • Parks und Naturschutzgebiete, Konsortien (Entwässerung, Forstwirtschaft, Gebietskörperschaften usw.) und Einzugsgebietsbehörden;
  • Universitäten und Forschungszentren;
  • Andere sekundäre und tertiäre Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen;
  • Unternehmen und andere private Einrichtungen (außer Großunternehmen);
  • Organisationen der Zivilgesellschaft.

Förderfähige Ausgaben:

Die Projekte müssen im Programmgebiet umgesetzt werden und Auswirkungen auf das Programmgebiet haben.

Die maximale Projektdauer beträgt 30 Monate, die maximale Beitragshöhe pro Projekt beträgt 1.500.000,00 Euro.

Hier werden Maßnahmen unterstütz, die die Verringerung der Hauptverschmutzungsquellen, insbesondere der Luft und des Wassers, fördern, die gemeinsame Bewirtschaftung grenzüberschreitender Schutzgebiete, einen Beitrag zum Schutz der Natur und der Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt leisten sowie die Entwicklung grüner Infrastrukturen fördern.

Folgende Kosten werden gefördert:

  • Personalkosten,
  • Verwaltungskosten,
  • Reise- und Aufenthaltskosten,
  • Kosten für Beratungen und Dienstleistungen Dritter,
  • Ausrüstungskosten,
  • Infrastrukturkosten.

 

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