Aufruf Geschlossen

Fondo Nuove Competenze

Ziel des Aufrufes, ist die Erneurerung der Kompetenzen von Arbeiter*innen und Angestellten, sowie die Begleitung des digitalen und ökologischen Wandels von Arbeitgebern und die Förderung von neuen Arbeitsplätzen.

Potentielle Antragsteller:

Private Arbeitgeber*innen jedes Wirtschaftsbereiches, einschließlich Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, die mit den Gewerkschaften die notwendigen Verträge zur Neuregelung der Arbeitszeiten unterzeichnet haben, um Weiterbildungen zur Verbesserung der Qualifikation Ihrer Arbeitnehmer*innen umzusetzen.

Förderfähige Ausgaben:

Geförderten werden Weiterbildungen von mindestens 30 Stunden, höchstens 150 für jede*n Arbeitnehmer*in
Bei Schulungen für Arbeitslose, die mit einem Saisonvertrag eingestellt werden sollen, beträgt die Mindestdauer 20 Stunde.

Weiterbildungen mit folgenden Inhalten werden gefördert:
– Technologische und digitale Systeme
– Einführung und Entwicklung von künstlicher Intelligenz
– Nachhaltigkeit und Umweltauswirkungen
– Kreislaufwirtschaft
– Ökologischer Übergang
– Energie-Effizienz
– Unternehmenswelfare

Der Stundenlohn des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, der*die die Weiterbildung besucht, vom FNC in Höhe von 60 Prozent des Gesamtbetrags finanziertt.

Außerdem:

  • Der Anteil des finanzierten Lohns beträgt 80 Prozent bei Weiterbildungsmaßnahmen die in Ausbildungssysteme und Ausbildungsnetzwerke stattfinden (Unternehmenszusammenschlüsse).
  • Der Anteil des finanzierten Lohns beträgt 100 Prozent bei Arbeitnehmer*innen, die nach dem Datum der Veröffentlichung des Erlasses (5.12.2024) und vor Beginn der Ausbildung mit einem Ausbildungs- und Forschungslehrvertrag der Stufe III eingestellt werden.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge für die Ausbildungsstunden werden in voller Höhe (100 %) erstattet, einschließlich des Anteils des Arbeitnehmers, abzüglich der Beitragsentlastung im Monat der Zulassung. Bei Arbeitslosen, die seit mindestens 12 Monaten arbeitslos sind und nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Erlasses und vor Beginn der Ausbildung eingestellt wurden, beträgt der finanzierte Anteil 100%.
  • Bei Vereinbarungen, die die Ausbildung von Arbeitslosen vorsehen, die mit einem Saisonvertrag mit einer Mindestdauer von 120 Tagen in den Sektoren Tourismus und Landwirtschaft eingestellt werden sollen, wird für die Einstellung jedes Arbeitslosen ein Bonus von 300 EUR gewährt. In diesem Fall beträgt die Mindestdauer der Ausbildung für jede Person 20 Stunden.

Die Schulungsmaßnahmen müssen mit dem Antrag auf Restzahlung innerhalb von 365 Tagen nach Genehmigung des Antrags abgeschlossen werden.

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