Aufruf Geschlossen

EFRE Energetische Sanierung

Förderung der energetischen Sanierung öffentlicher Wohngebäude und Nichtwohngebäude für öffentliche Dienstleistungen, damit der Primär- und Endenergieverbrauch gesenkt und die Emission klimaschädlicher Gase reduziert wird.

 

Potentielle Antragsteller:

Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die Gebäude, die im Rahmen des Projektes energieeffizient saniert werden, müssen sich im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen befinden.

Förderfähige Ausgaben:

Gefördert werden energetische Sanierungen von
– öffentlichen Wohngebäuden
– öffentliche Nichtwohngebäude d.h. Gebäude für öffentliche Dienstleistungen
WICHTIG: es werden nur Projekte finanziert, die dem Grundsatz der Vermeidung erheblicher Umweltschäden (DNSH) entsprechen.

Die Vorhaben müssen eine wesentliche Optimierung der Energieeffizienzklasse der Gebäudehülle vorsehen:
Erforderliche Mindestanforderung: KlimaHaus Klasse B (Effizienz kleiner oder gleich 50 kWh/m²a)
Primärenergieeinsparung von mind. 30% in kWh.

Geförderte Kosten:
1. Baukosten und technische Spesen (Planung, Bauleitung, Techn. Gutachten, techn.-wirtschaftliche Marchbarkeitsstudien, Sicherheitskoordinierung und Abnahme bis zu einem Betrag von 15% der beitragsfähigen Gesamtinvestition)
2. Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für den Eigenverbrauch, wie:
– Installation von thermischen Solaranlagen (Mit Qualitätslabel Solar Keymark)
– Installation von Wärmepumpen (nur für Gebäude außerhalb eines Versorgungsgebietes eines Fernheizwerkes)
– Installation von Biomasse-Heizsystemen mit automatischer Beschickung und Umwelt-Qualitätsklasse 5 Sterne (nur für Gebäude außerhalb eines Versorgungsgebietes eines Fernheizwerkes)
3. Hydraulischer Abgleich für jedes Heizelement samt Protokollierung
4. Ausgaben für die Kommunikation laut EFRE-Kommunikationsrichtlinien

Mindestausgabe: 200.000 Euro
Maximalbetrag: 3.000.000 Euro

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