ESF+ Prio III – Pflegehelfer*in
- Förderung der Kosten:
- 100%
- Abgabetermin:
- 12.07.2024
- Förderperiode:
- 2021-2027
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Der Aufruf zielt darauf ab, die Verbesserung der auf beruflichen Kompetenzen zu fördern, die den spezifischen Bedürfnissen der Autonomen Provinz Bozen im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens entsprechen.
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die von den Beschäftigten des Sozial- und Gesundheitswesens geforderten beruflichen Qualifikationen zu erwerben, um ihnen den Zugang zur Prüfung als Privatisten und Privatistinnen für Pfelgehelfer/Pflegehelferin zu ermöglichen, damit sie die erforderliche Qualifikation für die Ausübung ihres Berufes auf dem Landesgebiet erwerben können.
Der Aufruf entspricht den Bedürfnissen auf Landesebene, die auf einen gravierenden Personalmangel in den Sozial- und Gesundheitsdiensten hinweist, die nicht in der Lage sind, alle erforderlichen Dienstleistungen zu gewährleisten. Neben den Ausbildungsangeboten der Landesfachschulen für soziale Berufe sollen daher nochmals Ausbildungsangebote von privaten Bildungsagenturen und -einrichtungen aktiviert werden.
Potentielle Antragsteller:
Akkreditierte ESF-Weiterbildungseinrichtungen oder Einrichtungen, welche sich noch im Akkreditierungsverfahren befinden.
Jede dieser Einrichtungen kann im Rahmen des Aufrufs maximal 2 Projekte einreichen und diese einzeln oder in Kooperation mit anderen Weiterbildungseinrichtungen einreichen.
Förderfähige Ausgaben:
Förderfähig sind Weiterbildungsprojekte zur Förderung der beruflichen Qualifizierung oder Umschulung zum Erwerb des Diploms für die Qualifizierung als Pflegehelfer/Pflegehelferin.
Die Weiterbildungsmaßnahme muss auf Vollzeitbasis durchgeführt werden (etwa 37 Wochenstunden).
Jedes Vorhaben muss eine einzige Kursfolge vorsehen, die den Bestimmungen des BLR Nr. 389 /2017 zur Regelung und Genehmigung des Lehrplanes des Ausbildungslehrgangs für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer und den Bestimmungen des Staat-Regionen-Abkommens vom 22. Februar 2001 entspricht.
Die Vorhaben müssen eine Ausbildungsdauer von 1.075 Stunden haben, die sich aus 625 TheorieStunden und 450 Stage-Stunden zusammensetzt.
Alle Vorhaben müssen ein verpflichtendes Unterrichtsprogramm enthalten, aufbauend auf den folgenden Themenbereichen und damit verbundenen Unterrichtsfächern (Modulen):
Sozio-kultureller, institutioneller Bereich und Gesetzgebung:
a) Sozial- und Gesundheitsdienste, Gesetzgebung (25 Stunden)
b) Erste Sprache italienisch/deutsch (25 Stunden)
c) Zweite Sprache italienisch/deutsch (42 Stunden)
Psychologischer und soziologischer Bereich:
a) Psychologie, Kommunikation (108 Stunden)
b) Gerontopsychiatrie (33 Stunden)
c) Soziologie (25 Stunden)
d) Ethik und Deontologie (17 Stunden)
Gesundheits- und Krankenpflege
a) Ernährungslehre und Hauswirtschaft (50 Stunden)
b) Praxis und Methodenlehre (33 Stunden)
c) Pflege, Erste Hilfe und Rehabilitation (Anatomie und Physiologie), Hygiene (267 Stunden)
Geförderte Tätigkeiten (SEK-Standeinheitskosten):
– Projektentwurf und Projektplanung;
– Ermittlung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer;
– Tutoring;
– Leitung;
– Koordinierung;
– Erbringung von Nebendienstleistungen
Folgende Aktivitäten sind förderfähig:
– Ausarbeitung von Lehrmaterial;
– Ausarbeitung von Informations- und Werbematerialien;
– Übersetzungstätigkeiten;
– Verwaltungs- und Sekretariatstätigkeiten.
Finanzielle Austattung: 2.000.000,00 Euro.
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