Digitalisierung Kleinstunternehmen
- Förderung der Kosten:
- bis 60%
- Abgabetermin:
- 31.10.2024
- Förderperiode:
- 2024-2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Die Förderung wird Kleinstunternehmen mit maximal 5 Mitarbeitern (JAE) für Maßnahmen zur Förderung der digitalen Fähigkeiten und Dienstleistungen gewährt, um die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Potentielle Antragsteller:
- Einzelunternehmen,
- Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie
- Konsortien, Kooperationen und rechtmäßig gegründete Zusammenschlüsse von mind. 2 Unternehmen,
- die eine Handels-, Industrie-, Handwerks-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit als Haupttätigkeit ausüben und
- als Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern (JAE) eingestuft sind;
- freiberuflich Tätige, die in den Listen oder Verzeichnissen laut Artikel 2229 des Zivilgesetzbuches eingetragen sind, sowie
- Selbstständige und zwar nur für die erste freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit in den ersten 5 Tätigkeitsjahren.
Ausgeschlossen sind Unternehmen, denen bereits Beihilfen im Rahmen der Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung in Kleinsunternehmen 2022-2023 gewährt wurden.
Förderfähige Ausgaben:
1. Förderfähig sind Vorhaben, die:
- eng mit der in Südtirol ausgeübten Tätigkeit der Unternehmen zusammenhängen;
- sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken;
- der Einführung digitaler Technologien und Prozesse dienen, zur Umsetzung und Verbesserung:
- von Organisations- und Geschäftsmodellen;
- des Internetauftrittes des Unternehmens und der Formen des elektronischen Handels;
- der Verwaltung von sozialen Medien und digitalen Kommunikationsmodellen.
2. Hierbei sind insbesondere förderfähig:
- Schulungs-, Coaching- und Tutoring-Initiativen, die sich an Angestellte, Inhaber*Innen und Gesellschafter*Innen richten, die im Antrag stellenden Unternehmen oder in Partner- oder in sonstiger Form verbundenen Unternehmen tätig sind;
- Initiativen zu Beratung und Wissensvermittlung;
- Ankauf und Optimierung von Software.
Folgende Ausgaben sind zulässig:
- Einschreibe- und Teilnahmegebühren;
- Honorare für Referenten: Zulässig ist eine Höchstausgabe von 800,00 Euro für das Tageshonorar und 100,00 Euro pro Stunde, eventuelle Reisekosten inbegriffen;
- Kosten für Saalmiete und Lehrmaterial;
- Für den Ankauf und die Optimierung von Software sind die Ausgaben für die Software zulässig. Die Ausgaben müssen im Abschreiberegister eingetragen werden.
Die Mindestausgabe für förderfähige Vorhaben beträgt 2.000,00 Euro je Antrag, die Höchstausgabe 10.000,00 Euro je Antrag.
Die Förderung wird bis zum Höchstsatz von 60% der zulässigen Ausgabe im Rahmen der Deminimis-Regelung gewährt
WICHTIG:
Im Zeitraum 2022-2024 kann nur ein Antrag je Unternehmen eingereicht werden. Betrifft das Vorhaben mehrere Wirtschaftssektoren, so ist der Antrag bei dem Landesamt einzureichen, das für die Haupttätigkeit zuständig ist.
ACHTUNG: Ausgeschlossen sind Unternehmen, denen bereits Beihilfen im Rahmen der Initiativen zur Unterstützung der Digitalisierung in Kleinsunternehmen 2022-2023 gewährt wurden.
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