Aufruf Geschlossen

Digitalisierung Kleinstunternehmen

Die in diesen Richtlinien vorgesehenen Förderungen werden Kleinstunternehmen mit maximal 10 Mitarbeitern (JAE) für Maßnahmen zur Förderung der digitalen Fähigkeiten und Dienstleistungen gewährt, um die Modernisierung und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Potentielle Antragsteller:

Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Konsortien, Kooperationen und rechtmäßig gegründete Zusammenschlüsse von mind. 2 Unternehmen, die eine Handels-, Industrie-, Handwerks-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit als Haupttätigkeit ausüben und als Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten
(Jahresarbeitszeiteinheiten des Vorjahres der Antragstellung) eingestuft sind:
    • Unternehmen, die im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind;
    • freiberuflich Tätige, die in den Listen oder Verzeichnissen laut Artikel 2229 des Zivilgesetzbuches eingetragen sind,
    • Selbstständige und zwar nur für die erste freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit in den ersten 5 Tätigkeitsjahren

Förderfähige Ausgaben:

Förderfähig sind Vorhaben, die eng mit der in Südtirol ausgeübten Tätigkeit der Unternehmen zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken sowie der Einführung digitaler Technologien und Prozesse dienen, zur Umsetzung und Verbesserung:
1) von Organisations- und Geschäftsmodellen;
2) des Internetauftrittes des Unternehmens und der Formen des elektronischen Handels;
3) der Verwaltung von sozialen Medien und digitalen Kommunikationsmodellen und besonders:

  • Schulungs-, Coaching- und Tutoring-Initiativen, die sich an Angestellte, Inhaber*Innen und Gesellschafter*Innen richten, die im Antrag stellenden Unternehmen oder in Partner- oder in sonstiger Form verbundenen Unternehmen tätig sind;
  • Initiativen zu Beratung und Wissensvermittlung;
  • die Kosten für Dienstleistungen, die von Social Media Manager*innen, Agenturen oder spezialisierten Fachkräften zur Förderung und digitalen Kommunikation sowie zur professionellen Betreuung von Social-Media-Kanälen erbracht werden;
  • der Erwerb von Softwarelizenzen;
  • Ankauf und Optimierung von Software und die Erstellung von Webseiten.

Die Mindestausgabe für förderfähige Vorhaben beträgt 2.000,00 Euro je Antrag, die Höchstausgabe 15.000,00 Euro je Antrag.
Die Förderung wird bis zum Höchstsatz von 60% der zulässigen Ausgabe im Rahmen der Deminimis-Regelung gewährt.
Der zugelassene Gesamtbetrag wird auf 100 Euro abgerundet.

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