Aufruf Geschlossen

Internationalisierung II 4.0

Die Handelskammer Bozen unterstützt die Südtiroler Unternehmen bei der Umsetzung von Internationalisierungsprojekten durch die Gewährung von Verlustbeiträgen.

Potentielle Antragsteller:

Südtiroler Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen aller Sektoren, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen, mit Geschäftssitz in Südtirol.

Unternehmen, die Beratungsdienstleistungen oder andere Dienstleistungen an potentielle Antragsteller verkaufen, dürfen nicht um eine Förderung ansuchen.

Förderfähige Ausgaben:

Die Ausschreibung gewährt Verlustbeiträge für die Inanspruchnahme von Beratungen und/oder Dienstleistungen, zur Unterstützung und Anbahnung von Auslandsgeschäften.

Die Ausgaben müssen Projekte betreffen, die dazu dienen in neue Märkte einzutreten und/oder die Stellung auf bereits bestehenden Märkten zu stärken. Dabei werden folgende Tätigkeitsbereiche im Export unterstützt:

  • Analyse- und Beratungsdienstleistungen von Fachexperten für den Zugang zu neuen Märkten und die Stärkung der Präsenz auf bestehenden Märkten, insbesondere Marktanalysen, Marktforschung, Machbarkeitsstudien in Bezug auf spezifische Länder;
  • Konzepterstellung und Ausarbeitung von Werbekampagnen in mindestens einer Fremdsprache (ausgenommen Deutsch und Italienisch) zur Förderung des Auslandsgeschäftes – ausgenommen das Werbebudget;
  • Grafische und sprachliche Anpassung (inkl. Übersetzung) von online Werbe- und Marketinginstrumenten (Internetseite, Onlineshop, Newsletter-Tool, Firmenvideoclip, u.a.), sowie von analogen Werbe- und Marketinginstrumenten (Produktkatalog, Firmenbroschüre, Firmenpräsentation) in mindestens einer Fremdsprache (ausgenommen Deutsch und Italienisch) für Märkte außerhalb Italiens
  • Markenschutz im Ausland (Unionsmarke und internationaler Markenschutz);
  • Erstellung und/oder Anpassung (inkl. Übersetzung) der technischen Produktdokumentation; (Produkthandbücher, Bedienungsanleitung, Betriebsanleitung, u.a.) in mindestens einer Fremdsprache (ausgenommen Deutsch und Italienisch) für Märkte außerhalb Italiens;
  • Inanspruchnahme von Beratungen für die Anpassung der Produktverpackung und Etikettierung an die Erfordernisse für Märkte außerhalb Italiens, zuzüglich Übersetzungsspesen in mindestens einer Fremdsprache (ausgenommen Deutsch und Italienisch)
  • Inanspruchnahme von Beratungen für umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Verkaufs- und Transportverpackungen, gemäß der EU-Verpackungsrichtlinie, sowie nationaler Gesetzgebungen in Nicht-EU-Märkten,
  • Inanspruchnahme von Dolmetschern bei der Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder bei konkreten Verhandlungen für Märkte außerhalb Italiens;
  • Erstellung oder Anpassung von internationalen Kauf- und Vertriebsverträgen für Märkte außerhalb Italiens;
  • Erlangung oder Erneuerung von Produkt- und Exportzertifizierungen für nicht EU-Länder;
  • Inanspruchnahme von Beratungen für die technische Exportabwicklung (z.B. Zoll-, MwSt.-Recht, Transport/Logistik, Versicherung, Zahlung) für Märkte außerhalb Italiens;
  • Inanspruchnahme von Beratungen durch Rechtsexperten in Zusammenhang mit den rechtlichen Erfordernissen für den Onlinehandel für spezifische Länder außerhalb Italiens;
  • Konzepterstellung für Produktpräsentationen in Ausstellungsräumen (Showroom) in Märkten außerhalb Italiens.

ACHTUNG: Unternehmen denen ein Beitrag bei der Ausschreibung für die Gewährung von Beiträgen für „Digitalisierung I4.0“ Jahr 2025 oder „Internationalisierung“ 1/2025 genehmigt wurde, dürfen bei der Ausschreibung für die Gewährung von Beiträgen für „Internationalisierung“ 2/2025 nicht mehr teilnehmen.

Die Anträge können ausschließlich telematisch über die digitale Plattform RESTART vom 08. September 2025, 12:00 Uhr bis 30. September 2025, 12:00 Uhr eingereicht werden. Der Zugriff erfolgt durch Authentifizierung mittels digitaler Identität (SPID) 2. Stufe oder nationaler Servicekarte (CNS) oder der elektronischen Identitätskarte (CIE). Wichtig: Bereits im Vorfeld, vom 25. August bis 07. September 2025, können die Beitragsgesuche und Dokumente in Restart vorbereiten. 

Mindestausgaben: 3.000 Euro

Maximale Fördersumme: 10.000 Euro

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