Aufruf Geschlossen

Internationalisierungsförderung

Unterstützung der Internationalisierung und der Wettbewerbsfähigkeit der Südtiroler Wirtschaftreibenden durch die Förderung von Messebeteiligungen Südtiroler Unternehmen.

Potentielle Antragsteller:

Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind und in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit als Haupttätigkeit ausüben, können Beiträge für Internationalisierung (Teilnahme an Messen) beanspruchen.

Von den Förderungen ausgeschlossen sind:

  • die Sektoren Tourismus und Landwirtschaft;
  • Unternehmen, die vorwiegend Tätigkeiten laut Kode 47.8, „Wanderhandel“, der ATECO-Klassifikation 2007 ausüben;
  • Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Selbständige;
  • Unternehmen, die vorwiegend Finanz- und Versicherungsdienstleistungen erbringen oder die vorwiegend im Grundstücks- und Wohnungswesen tätig sind;
  • Unternehmen, die in Südtirol nur Verwaltungseinheiten, ein Domizil oder ein Depot für den Verkauf der eigenen Produkte haben und dort im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens eine geringe Anzahl von Mitarbeitern beschäftigen.

Pro Jahr können mehrere Beitragsanträge eingereicht werden.

Förderfähige Ausgaben:

Förderfähig sind folgenden Vorhaben, sofern sie eng mit der betrieblichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmens zusammenhängen und sich direkt auf diese auswirken:

  • Teilnahme an Messen außerhalb Südtirols;
  • Teilnahme an digitalen Messen;
  • Teilnahme an folgenden Messen, welche in Südtirol stattfinden: Alpitec, Prowinter, Klimahouse, Interpoma, Agrialp, Agridirect, Hotel, Tipworld, Civilprotec.

Nicht förderfähige Vorhaben:

  • Teilnahme an lokalen Messen, an Mustermärkten und an Jahrmärkten mit Dorfcharakter, die vorwiegend auf den direkten Verkauf von Produkten und Dienstleistungen ausgerichtet sind;
  • Teilnahme an Messen, die vorwiegend auf den Verkauf von Produkten an den Endverbraucherschaft ausgerichtet sind.

Zulässige Kosten:

  • Platzmiete;
  • Standmiete;
  • Kosten für den Aufbau des Standes;
  • Einschreibe- und Teilnahmegebühren;
  • ausschließlich im Fall von Teilnahme an digitalen Messen: Kosten für die Teilnahme und Realisierung der digitalen Inhalte.

Nicht zulässige Ausgaben:

  • Kosten für die Beteiligung am IDM-Gemeinschaftsstand;
  • Eigenleistungskosten und Kosten für betriebsinternes Personal;
  • Kosten für die Erbringung von Ausgaben für die Erbringung von Dienstleistungen unter Eheleuten oder unter Verwandten bis zum dritten Grad, zwischen Partner- oder verbundenen Unternehmen, zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern u.ä;
  • sämtliche Kosten die nicht bei den obgenannten zulässigen Ausgaben aufgelistet sind.

Mindestausgabe: 2.000,00 Euro

Höchstausgabe: 300.000,00 Euro

Höchstausgabe (digitale Messen): 15.000,00 Euro

Beitragssätze:

50% für die ersten zwei Teilnahmen an derselben Messe;
15% für die weitere Teilnahme an derselben Messe nach den ersten beiden.

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