Beratung & Wissensvermittlung
- Förderung der Kosten:
- bis 50%
- Abgabetermin:
- 30.09.2025
- Förderperiode:
- 2024-2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Unterstützung des Kompetenzenaufbaus und der Wettbewerbsfähigkeit der Südtiroler Wirtschaftreibenden durch die Förderung von Beratung und Wissensvermittlung, sofern diese eng mit der betrieblichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmens zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken.
Potentielle Antragsteller:
Kleine und mittlere und große Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind sowie freiberuflich und selbständig Tätige, die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit als Haupttätigkeit ausüben.
Von den Förderungen ausgeschlossen sind:
- Genossenschaften, die vom Amt für Genossenschaftswesen gefördert werden,
- Unternehmen, die in Südtirol nur Verwaltungseinheiten, ein Domizil oder ein Depot für den Verkauf der eigenen Produkte haben und dort im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens eine geringe Anzahl von Personal beschäftigen,
- sowie Unternehmen, die nicht im Artikel 4 der geltenden Richtlinien angeführt sind.
Förderfähige Ausgaben:
Gefördert werden:
- Beratung und Wissensvermittlung, die von Unternehmen und von Freiberuflerinnen /Freiberuflern, die eine Beratungstätigkeit ausüben, von spezialisierten Beratungsinstituten und -einrichtungen, von Forschungseinrichtungen oder von Universitäten durchgeführt werden.
- Diese Vorhaben sind förderfähig, sofern sie eng mit der betrieblichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmens zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken.
Wichtig:
Von der Förderstelle werden nur Ausgaben für Dienstleister anerkannt, die in der Handelskammer oder in dem MwSt.-Register eingetragen sind, und über den entsprechenden ATECO – Kodex für die Beratungstätigkeit verfügen.
Für Auslandsunternehmen oder Freiberuflerinnen/Freiberuflern werden die Eintragung für die Beratung in öffentlichen Verzeichnissen sowie eventuelle Referenzen überprüft.
Anträge auf Förderung können ab 01.Januar gestellt werden.
Förderfähige Mindestausgabe: je Ansuchen 2.000,00 € und pro Anrechnungsjahr.
Nur für das Zertifikat „Audit familieundberuf“, die Re-Auditierung und gleichwertige Zertifizierungen 1.000,00 € pro Anrechnungsjahr.
Förderfähige Höchstausgabe: 50.000,00 € für Kleinunternehmen und 150.000,00 € für Mittel- und Großunternehmen im Zeitraum 2024-2026.
Beitragssatz 30% für:
– Beratungen mit strategischen Zielen und zur Verbesserung der betrieblichen Organisationsstruktur und der Produktionsprozesse
– Beratungen zur Marktpositionierung des Betriebes
– nur für Unternehmen der Sektoren Handwerk und Industrie: Beratungen zur technologischen Verbesserung der Produkte sowie zur Einführung von neuen Vertriebsformen
– Beratungen in den Bereichen Arbeitsplatzumstrukturierung und Gründung von Unternehmenskooperationen
– Beratungen zur Anpassung an neue Rechtsbestimmungen innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten derselben
– Beratungen für die Entwicklung, Programmierung und Implementierung von Informatiksystemen
– Begleitmaßnahme zur Entwicklung der Kompetenzen und der Position der Frauen innerhalb des Betriebes im Sinne des Aktionsfeldes 1.3, Maßnahme 2, des Gleichstellungsaktionsplanes Südtirol 2023-2028,
Beitragssatz 50% für:
– Zertifikat „Audit familieundberuf” und Re-Auditierung und gleichwertige Zertifizierungen
– Zertifikat „soziale Verantwortung“ (SA 8000)
Nicht förderfähige Vorhaben:
– fortlaufende oder regelmäßig anfallende Beratungen zur laufenden Betriebsführung des Unternehmens
– Verwaltungs-, Steuer- und Rechtsberatungen
– Beratungen, die unter die institutionelle Tätigkeit des Antrag stellenden Unternehmens fallen
– Beratungen für die Erstellung, die Verbesserung und die Aktualisierung der Websites und der sozialen Netzwerke
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