Aufruf Geschlossen

Beratung für den Tourismus

Unterstützung des Kompetenzenaufbaus und der Wettbewerbsfähigkeit der Südtiroler Wirtschaftreibenden  des Sektors Tourismus durch die Förderung von Beratung und Wissensvermittlung, sofern diese eng mit der betrieblichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmens zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken.

Potentielle Antragsteller:

Gastgewerbliche Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen sind.

Nicht beitragsberechtigt sind:

– Betriebe aus touristisch stark entwickelten Gebieten.
– Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 1.500.000,00 Euro (laut Durchschnitt des Umsatzes der Bilanzen der letzten drei Jahre vor Antragstellung).

Förderfähige Ausgaben:

Gefördert werden:

  1. Beratungung und Wissensvermittlung, die von Unternehmen und von Freiberuflerinnen /Freiberuflern, die eine Beratungstätigkeit ausüben, von spezialisierten Beratungsinstituten und -einrichtungen, von Forschungseinrichtungen oder von Universitäten durchgeführt werden.
  2. Diese Vorhaben sind förderfähig, sofern sie eng mit der betrieblichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmens zusammenhängen und sich direkt auf diese Tätigkeit auswirken.

Wichtig:
Von der Förderstelle werden nur Ausgaben für Dienstleister anerkannt, die in der Handelskammer oder in dem MwSt.-Register eingetragen sind, und über den entsprechenden ATECO – Kodex für die Beratungstätigkeit verfügen.
Für Auslandsunternehmen oder Freiberuflerinnen/Freiberuflern werden die Eintragung für die Beratung in öffentlichen Verzeichnissen sowie eventuelle Referenzen überprüft.

Beitragssatz 30% für:
– Beratungen mit strategischen Zielen und zur Verbesserung der betrieblichen Organisationsstruktur und der Arbeitsprozesse.
– Beratungen zur Marktpositionierung des Betriebes.
– Erhebung, Studien, Analysen und Forschungsarbeiten zu strategischen, organisatorischen, technologischen oder betriebswirtschaftlichen Zielen.
– Beratungen zur Verbesserung und Erneuerung in den Bereichen Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Arbeitsplatzumstrukturierung, Gründung von Kooperationen zwischen Unternehmen, sofern diese nicht ausdrücklich in eigenen Rechtsvorschriften vorgesehen sind.

Beitragssatz 50% für:
– Zertifikat „Audit familieundberuf” und Re-Auditierung und gleichwertige Zertifizierungen.
– Zertifikat „soziale Verantwortung“ (SA 8000).

Nicht förderfähige Vorhaben:
– fortlaufende oder regelmäßig anfallende Beratungen zur laufenden Betriebsführung des Unternehmens.
– Verwaltungs-, Steuer- und Rechtsberatungen.
– Beratung, die sich auf betriebliche Investitionen bezieht (z.B. Planung, Neubau, Umbau, Erneuerung, Erstellung von Business Plan, Machbarkeitsstudien usw.).
– Beratungen für die Erstellung, die Verbesserung und die Aktualisierung der Websites und der sozialen Netzwerke.

Es kann maximal ein Antrag im Zeitraum vom drei Jahren gestellt werden.

Förderfähige Mindestausgabe: 2.000,00 €.
Förderfähige Höchstausgabe: 50.000,00 €.

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