Innovation – Exp. Entwicklung
- Förderung der Kosten:
- bis 50%
- Abgabetermin:
- 31.12.2026
- Förderperiode:
- 2024-2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Das Land fördert die Entwicklung der Innovation durch Beihilfen an Unternehmen für anwendungsorientierte Forschungsprojekte, die auf die Entwicklung innovativer Technologien und Verfahren abzielen.
Potentielle Antragsteller:
Begünstigte dieser Beihilfe sind in jeder beliebigen Form gegründete kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie Großunternehmen, mit Produktionseinheit in Südtirol, sofern sie ordnungsgemäß im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind.
Förderfähige Ausgaben:
- Personalkosten (wenn das Personal die Tätigkeit im Rahmen des Projektes in einer Betriebseinheit in Südtirol ausübt; auch Smart-Working-Tätigkeiten, wenn diese in der Provinz Bozen stattfinden)
- Auftragsforschung,
- Beratungen und gleichartige Dienstleistungen,
- Mieten und Leasingraten, die ausschließlich der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit zuzuordnen sind als Drittkosten,
- Abschreibungsbeträge für Maschinen, Anlagen, Instrumente und Ausrüstung,
- pauschal allgemeine Kosten in einem von den Personalkosten abhängigen Prozentsatz.
Außerdem sind förderfähig:
- Kosten für Gebäude und Grundstücke, sofern und solange diese für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt genutzt werden (bzw. Abschreibung der Kosten im Verhältnis zur Dauer des Forschungs- und Entwicklungsprojektes)
- Kosten für Materialien und ähnliche Produkte, die durch das Forschungs- und Entwicklungsprojekt entstehen.
Die eingereichten Ausgaben pro Projekt dürfen den Höchstbetrag von 399.999,99 Euro nicht überschreiten.
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