Economia circolare MISE
- Förderung der Kosten:
- bis 20%
- Abgabetermin:
- 31.12.2025
- Förderperiode:
- 2024 - 2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag und zinsgünstigte Finanzierung
Mit der Förderung werden industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungstätigkeiten unterstützt, die im engen Zusammenhang mit dem Projektziel stehen und auf die Schaffung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder auf die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen abzielen.
Das Ziel der Projekte ist die Neuausrichtung der Produktion im Rahmen der Kreislaufwirtschaft in einem oder mehreren der folgenden Aktionsbereiche:
– Produkt- und Prozessinnovationen im Bereich der effizienten Nutzung von Ressourcen und der Abfallbehandlung und -verarbeitung;
– Konzeption und prototypische Erprobung integrierter technologischer Modelle zur Stärkung industrieller Symbiosepfade;
– Systeme, Instrumente und Methoden für die Entwicklung von Technologien für die Wasserversorgung, die rationelle Nutzung und die Abwasserentsorgung;
– innovative technologische Instrumente, die die Lebensdauer von Produkten verlängern und den Produktionszyklus effizienter gestalten können;
– Erprobung neuer intelligenter Verpackungsmodelle, die auch die Verwendung von wiederverwerteten Materialien umfassen;
– Sortiersysteme für mehrere leichte Materialien, um die Rückgewinnungs- und Recyclingquoten von kleinen und leichten Materialien zu erhöhen;
Potentielle Antragsteller:
Unternehmen jeder Größe mit Tätigkeit im Bereich der Industrie, der Agroindustrie, des Handwerks, der industriellen Dienstleistungen sowie Forschungseinrichtungen; Einzeln oder gemeinsam (Netzwerkpartner).
Förderfähige Ausgaben:
Förderfähig sind Projekte mit einem hohen Anteil an technologischer Innovation und Nachhaltigkeit, die im Rahmen des Produktionszyklus durchgeführt werden und für die Kreislaufwirtschaft relevant sind (siehe Anhang Nr. 2 des Dekrets vom 11. Juni 2020).
Förderfähige Projekte müssen außerdem:
– in einer oder mehreren lokalen Einheiten auf nationalem Gebiet durchgeführt werden;
– Ausgaben und förderfähige Kosten von mindestens 500.000 EUR und höchstens 2 Mio. EUR vorsehen;
– eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten und höchstens 36 Monaten haben.
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten:Zuschussfähig sind die Kosten für Personal, das von dem Projektträger oder im Rahmen eines Kooperations- oder Arbeitsverhältnisses beschäftigt wird oder in der Forschungstätigkeit, begrenzt auf Techniker, Forscher und sonstiges Hilfspersonal, soweit sie für die im Projekt vorgesehenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten eingesetzt werden.
- Maschinen und Anlagen: Sie müssen neu hergestellt sein und sind in dem Umfang und für den Zeitraum förderfähig, in dem sie für das Forschungs- und Entwicklungsprojekt verwendet werden. Beträgt die Nutzungsdauer der Geräte und Anlagen für das Projekt weniger als die gesamte Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts, sind nur die normalen steuerlichen Abschreibungsbeträge für die Dauer des Forschungs- und Entwicklungsprojekts förderfähig.
- Beratungsleistungen: Beratungs- und andere Dienstleistungen, die für die Arbeit im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprojekts in Anspruch genommen werden, einschließlich des Erwerbs oder der Lizenzierung von Forschungsergebnissen, Patenten und Know-how; Arbeitskosten für nicht angestelltes Personal im Zusammenhang mit den Projektaktivitäten, die an externen Standorten durchgeführt werden, sind ebenfalls unter dieser Kategorie förderfähig.
- Gemeinkosten: pauschal mit 25 % der direkten förderfähigen Kosten des Projekts berechnet.
Materialien: Kosten im Zusammenhang mit Materialien, die bei der Durchführung des Projekts verwendet und neu hergestellt werden. Bei der Verwendung vorhandener Materialien auf Lager sind die Kosten des Lagerbestands förderfähig.
Nicht förderfähige Ausgaben
Ausgabentitel, deren Betrag weniger als 500 EUR beträgt, sind nicht förderfähig. Außerdem sind Ausgabenbescheinigungen – oder gleichwertige Buchungsbelege – nicht förderfähig, deren Datum nicht in den Projektzeitraum fällt oder für die bei der Überprüfung der vorgelegten Ausgaben keine Zahlung erfolgt ist.
Die folgenden Mittel stehen Unternehmen zur Verfügung
– subventionierte Darlehen aus dem Rotationsfonds für Unternehmen und Forschung (FRI) in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben und Kosten
– Ausgabenzuschüsse bis zu den folgenden Prozentsätzen der förderfähigen Ausgaben und Kosten
- 20% für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Forschungseinrichtungen
- 15% für mittlere Unternehmen
- 10 % für Großunternehmen
Beihilfen in Form von zinsverbilligten Darlehen und Zuschüssen zu den Ausgaben können den Unternehmen nur in Kombination miteinander gewährt werden, wobei die für Zuschüsse geltenden territorialen Zuweisungsbeschränkungen zu beachten sind.
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