Aufruf Geschlossen

Förderung von Energieaudits

Das Land Südtirol gewährt Unternehmen Investitionsbeiträge zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für die Durchführung von Energieaudits, die in Südtirol durchgeführt werden muss.

Allgemeine Förderbedingungen:

  • Mindestinvestition: 4.000 € (ohne MwSt.)
  • Beiträge werden ausschließlich auf Netto-Kosten gewährt; die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.
  • Die Investitionen müssen in Südtirol erfolgen.
  • Bindungsfrist: Die geförderten Gebäude dürfen 5 Jahre lang nach Auszahlung weder verkauft noch stillgelegt werden.
  • Mehrfachförderung oder Kombination mit anderen Förderungen oder Steuerabzügen für dieselben Kosten ist ausgeschlossen.

Potentielle Antragsteller:

Kleine und mittlere Unternehmen jedes Wirtschaftszweiges.

Der Beitragssatz der Förderung ändert sich je Unternehmensgröße:

  • KLEINES UNTERNEHMEN → 50% auf die zulässigen Kosten;
  • MITTLERES UNTERNEHMEN → 40% auf die zulässigen Kosten;

Förderfähige Ausgaben:

Technische Vorgaben:

  • Die Beiträge können nur kleinen und mittleren Unternehmen gewährt werden, die nicht zur Durchführung von energetischen Diagnosen verpflichtet sind.
  • Die Energieaudits müssen gemäß der Norm EN 16247-1-2-3-4 von unabhängigen und befähigten Experten durchgeführt werden.
  • Die Energieaudits müssen eine technisch-wirtschaftliche Bewertung der Möglichkeit des Anschlusses an ein Fernwärmenetz oder der Weitergabe eigener Abwärme an Dritte sowie des Potenzials für die kosteneffiziente Nutzung oder Erzeugung erneuerbarer Energie beinhalten.

Zulässige Kosten:

  • Durchführung des Energieaudits.

Bereit für den kostenlosen Fördercheck?

Machen Sie Ihr Unternehmen resilienter und lassen Sie keine Fördergelder ungenutzt liegen! Welche Förderungen für Sie aktuell möglich sind und wie Ihre Chancen stehen, ermitteln wir gemeinsam im Fördercheck. Fragebogen ausfüllen, Termin auswählen, Ergebnis im Onlinecall erfahren: wenige Schritte – und Sie wissen Bescheid.