ESF+ Bildung (Schulabbruch)
EU-Strukturfond
Ziel ist es Bildungs- und Orientierungsmaßnahmen zu unterstützen, welche dem Schulabbruch entgegenwirken und
- zur Verbesserung der Kompetenzen der Schüler*innen beitragen,
- zur Bereitstellung von sozialpädagogischer und psychologischer Unterstützung führen,
- auch anhand von differenzierten Interventionsmethoden und -Instrumente, die das Schulsystem attraktiver machen.
Damit soll
- der Verbleib im Bildungssystem und die Erfüllung der Schulpflicht der Schüler*innen der Autonomen Provinz Bozen gefördert werden,
- die Erlangung eines Abschlusses begünstigt
- und die zukünftige Beschäftigungsfähigkeit verbessert werden.
Ziel:
Ziel ist es Bildungs- und Orientierungsmaßnahmen zu unterstützen, welche dem Schulabbruch entgegenwirken und
- zur Verbesserung der Kompetenzen der Schüler*innen beitragen,
- zur Bereitstellung von sozialpädagogischer und psychologischer Unterstützung führen,
- auch anhand von differenzierten Interventionsmethoden und -Instrumente, die das Schulsystem attraktiver machen.
Damit soll
- der Verbleib im Bildungssystem und die Erfüllung der Schulpflicht der Schüler*innen der Autonomen Provinz Bozen gefördert werden,
- die Erlangung eines Abschlusses begünstigt
- und die zukünftige Beschäftigungsfähigkeit verbessert werden.
Potentielle Antragsteller:
ESF-akkreditierte Weiterbildungseinrichtungen – bei TUV müssen alle Partner akkreditiert sein.
Zudem müssen die eingereichten Vorhaben innerhalb eines Projektnetzwerkes mit mindestens einer Schule oder einem Schulsprengel umgesetzt werden, deren Schüler*innen an den Maßnahmen teilnehmen.
Es kann im Projektnetzwerk auch eine Organisationseinheit der öffentlichen Verwaltung beteiligt sein (nicht verpflichtend).
Förderfähige Ausgaben:
Maßnahmen, die sich an Schülerinnen und Schüler der Autonomen Provinz Bozen richten:
- Maßnahmen zur Stärkung der Grundkompetenzen für gefährdete Schülerinnen und Schüler durch die Durchführung von individuellem Unterricht oder Gruppenunterricht und die Bereitstellung von Unterstützungs- und Beratungsdiensten.
- Erleichterter Zugang zu sozialpädagogischen und psychologischen Beratungsdiensten (z. B. Schalterdienste mit Ad-hoc-Maßnahmen für Einzelpersonen oder Gruppen, auch unter Einbeziehung der Lehrer und Eltern gefährdeter Schüler).
- Indirekte Bildungsmaßnahmen (richten sich an Eltern)
- Sensibilisierungsmaßnahmen, unter anderem durch Informations-/Weiterbildungsmaßnahmen zur Verbeugung des Schulabbruchs.
Teilnehmer*innen: Mindestanzahl von 1.000 teilnehmenden Schüler*innen pro Bildungsprojekt.
Alle Bildungsmaßnahmen müssen innerhalb 31.12.2025 beginnen und bis 31.12.2027 abgeschlossen sein.
Maximaler finanzieller Beitrag pro Projekt sind 2,5 Mio Euro.
Für weitere Informationen laden wir Sie ein, über den Button unterhalb Ihre Förderkompatibilität zu überprüfen und einen kostenlosen Termin mit uns zu buchen.