Überfall- und Einbruchsanlagen
- Förderung der Kosten:
- bis 50 Prozent
- Abgabetermin:
- 31.12.2025
- Förderperiode:
- 2024-2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Förderung von Unternehmen für die Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen, sowie Viedeoüberwachungsanlagen, um die Sicherheit zu steigern.
Potentielle Antragsteller:
- Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Konsortien, Kooperationen und rechtmäßig gegründete Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen, die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit als Haupttätigkeit ausüben.
- Unternehmen, die im Handelsregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind und deren Tätigkeit mit einem ATECO-Kodex laut Kriterien festgelegten klassifiziert ist.
- Gastgewerbliche Betriebe im Sinne des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58 i.g.F. können um einen Beitrag ansuchen, wenn sie in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Umsatz bis zu max. 1.000.000,00 Euro haben.
Förderfähige Ausgaben:
Förderfähig ist die Installation von Überfall- und Einbruchsmeldeanlagen sowie Videoüberwachungsanlagen.
Es kann im Zeitraum 2024-2025 für maximal 3 (drei) Betriebssitze eines jeden Unternehmens ein Antrag eingereicht werden.
Es wird ein Beitrag von 50 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro gewährt.
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