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Nachhaltige Mobilität

  • Förderung der Kosten:
  • bis 75%
  • Abgabetermin:
  • 31.03.2026
  • Förderperiode:
  • 2023
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag

Maßnahmen, die zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität in Südtirol beitragen.
Die Förderung orientiert sich an einer dreistufigen Prioritätenskala:

  1. Verkehrsvermeidung.
  2. Verkehrsverlagerung.
  3. Verkehrsverbesserung.

Potentielle Antragsteller:

Die Beiträge können öffentlichen und privaten Rechtssubjekten gewährt werden.

Zu den öffentlichen Rechtssubjekten zählen:

  • Gemeinden,
  • Bezirksgemeinschaften,
  • jede Form von Zusammenschlüssen von Gemeinden,
  • die Bonifizierungskonsortien,
  • die Eigenverwaltungen der bürgerlichen Nutzungsgüter,
  • die öffentlichen Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste,
  • die Verkehrsämter und Kurverwaltungen.

Zu den privaten Rechtssubjekten zählen Unternehmen und Vereine inkl. Tourismousorganisationen mit Hauptsitz oder Geschäftssitz in Südtirol.
Unternehmen und Vereine erhalten eine Förderung nur für Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung oder Verbesserung der vom eigenen Betrieb verursachten Mobilität.

Förderfähige Ausgaben:

Beim kommunalen, übergemeindlichen, betrieblichen, schulischen oder touristischen Mobilitätsmanagement werden gefördert:
a) Studien, Untersuchungen, Forschungen und Projekte.
b) Ankauf von Gütern im Rahmen von Initiativen und Projekten zur Förderung der Alltagsmobilität mit dem Fahrrad und zu Fuß.
c) Entwicklung und Implementierung spezifischer Software.
d) Abfassung und Veröffentlichung von Informationsmaterial im Bereich nachhaltige Mobilität, das von besonderer didaktischer oder sozialer Bedeutung ist.
e) Veranstaltungen, Tagungen und Sensibilisierungskampagnen.
f) Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen.
Juristische Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, können nur für Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung oder Verbesserung der vom eigenen Betrieb verursachten Mobilität eine Förderung erhalten.

Private Rechtssubjekte können eine Förderung erhalten für:

  • Ankauf von Fahrrädern mit oder ohne Trethilfe
  • Langzeitmiete von Fahrrädern mit oder ohne Trethilfe
  • Einzel- und Sammelboxen für Fahrräder für private und öffentliche Nutzung
  • Fahrradabstellanlagen für private und öffentliche Nutzung
  • Öffentliches Bikesharing (für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern)
  • e-Carsharing öffentlich
  • Diverse Maßnahmen zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität wie Sensibilisierung (z. B. Publikationen, Tagungen,..), Forschung und/oder Entwicklung von Software.
  • Die förderfähigen Maßnahmen sowie spezifische Bedingungen für die Zulässigkeit sind im Anlage B und C enthalten.

Maximales Ausmaß des Beitrages:

  • Ankauf von Fahrrädern ohne Trethilfe: 40% der zugelassenen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro pro Fahrrad
  • Ankauf von Fahrrädern mit Trethilfe: 40% der zugelassenen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 800 Euro pro Fahrrad
  • Langzeitmiete von Fahrrädern ohne Trethilfe: 20 Euro pro Fahrrad pro Monat
  • Langzeitmiete von Fahrrädern mit Trethilfe: 40 Euro pro Fahrrad pro Monat
  • Einzel- und Sammelboxen für Fahrräder für öffentliche Nutzung: 75 % der zugelassenen Ausgaben
  • Einzel- und Sammelboxen für Fahrräder für private Nutzung: 30 % der zugelassenen Ausgaben
  • Fahrradabstellanlagen für öffentliche Nutzung: 50% der zugelassenen Ausgaben
  • Fahrradabstellanlagen für private Nutzung: 30% der zugelassenen Ausgaben
  • Öffentliches Bikesharing: 60% der zugelassenen Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro
  • e-Carsharing öffentlich: 50% der zugelassenen Ausgaben
  • Maßnahmen bezüglich der nachhaltigen Mobilität wie Sensibilisierung (z. B. Publikationen, Tagungen,..), Forschung und/oder Entwicklung von Software: 70% der zugelassenen Ausgaben.

*Das tatsächliche Beitragsausmaß wird, je nach Maßnahme, vom Amt ermittelt.

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