Fondo unico turismo FUNT
- Förderung der Kosten:
- bis 75%
- Abgabetermin:
- 30.05.2026
- Förderperiode:
- 2025-2027
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Das Ziel des FUNT ist laut den Texten die Stärkung der touristischen Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit durch Maßnahmen zur Förderung, Erweiterung und nachhaltigen Weiterentwicklung des touristischen Angebots.
Konkret geht es um:
- Entzerrung der Tourismusströme durch Delokalisierung und Destagionalisierung,
- Förderung und Bewerbung touristischer Destinationen,
- Erweiterung des touristischen Angebots,
- Verbesserung von Energieeffizienz und ökologischer Nachhaltigkeit touristischer Strukturen,
- Ausbau von touristischer Infrastruktur, insbesondere für Business-Tourismus und MICE,
- Verbesserung der physischen, digitalen und ökologischen Zugänglichkeit,
- Verlängerung der Tourismussaison,
- bessere räumliche und zeitliche Verteilung der Besucherströme,
- Aufwertung identitätsstiftender touristischer Routen, auch mit Bezug auf Made in Italy und industrielles Erbe.
Potentielle Antragsteller:
Wer kann eine Förderung aus dem FUNT‑Programm beim Ministero del Turismo beantragen?
- Gebietskörperschaften und öffentliche Einrichtungen, einschließlich instrumenteller Einrichtungen, z. B. Regionen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Metropolstädte, Berggemeinschaften, nationale und regionale Parkverwaltungen sowie regionale Agenturen
- Konzessionäre öffentlicher Güter
- Kulturelle Einrichtungen und Universitäten des öffentlichen Rechts, einschließlich Universitäten und öffentlicher Forschungseinrichtungen
- Stiftungen und Vereinigungen mit Zielsetzungen, die mit dem Einheitlichen Nationalen Tourismusfonds vereinbar sind
- Sportverbände
- Einrichtungen des Dritten Sektors, die im RUNTS eingetragen sind
- Komitees, die ihre Vereinstätigkeit in den Bereichen der Förderung des territorialen Tourismussystems ausüben
- Rechtlich formalisierte öffentlich-private Partnerschaften
- Zivilrechtlich anerkannte kirchliche Einrichtungen
Förderfähige Ausgaben:
Ende April 2026 hat das Ministerium für Tourismus zwei Aufrufe zur Interessenbekundung für die Einreichung von Beitragsanträgen im Rahmen des Einheitlichen Nationalen Tourismusfonds (FUNT) veröffentlicht. Der Fonds gliedert sich in zwei Bereiche: laufende Ausgaben und Investitionsausgaben.
- Der Aufruf des FUNT für laufende Ausgaben verfügt über ein Budget von 5 Millionen Euro für das Jahr 2026.
- Der Aufruf des FUNT für Investitionsausgaben ist mit über 5,5 Millionen Euro für die Jahre 2026–2028 ausgestattet.
Die beiden Aufrufe stellen insgesamt über 10,5 Millionen Euro bereit. Unterstützt werden Investitionen, die darauf abzielen, das touristische Angebot Italiens zu erweitern, die Attraktivität touristischer Destinationen zu steigern, eine angemessene Bewerbung der Gebiete sicherzustellen sowie barrierefreien und nachhaltigen Tourismus aufzuwerten.
Förderfähige Maßnahmen
Der Aufruf für laufende Ausgaben konzentriert sich auf Maßnahmen zur touristischen Attraktivität und Vermarktung. Im Mittelpunkt stehen die räumliche Verlagerung und saisonale Entzerrung des touristischen Angebots, die Bewerbung touristischer Destinationen sowie die Erweiterung des touristischen Angebots.
Der Aufruf für Investitionsausgaben finanziert hingegen folgende Maßnahmen: Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz und der ökologischen Nachhaltigkeit von Einrichtungen; den Bau oder die Wiederherstellung von Infrastrukturen im Zusammenhang mit Geschäftstourismus und MICE, also Meetings, Incentives, Conferences und Exhibitions; Maßnahmen zur Verbesserung der physischen, digitalen und ökologischen Zugänglichkeit touristischer Destinationen; Projekte zur Verlängerung der Tourismussaison und zur besseren Verteilung der Tourismusströme; Investitionen in touristische Routen und Infrastrukturen mit positiver Wirkung auf den Tourismus; sowie identitätsstiftende touristische Routen, die im Ausland wiedererkennbar sind und das Made in Italy sowie das industrielle Erbe aufwerten.
Art der Förderung
Für die Umsetzung der Maßnahmen ist bei beiden Aufrufen ein Beitrag von bis zu 75 % der gesamten Projektkosten vorgesehen. Die Gewährung erfolgt vorbehaltlich der verfügbaren Mittel und, soweit anwendbar, im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen.
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