Fondo efficienza energetica FNEE
- Zinssatz:
- 0,25 Prozent
- Abgabetermin:
- 31.12.2025
- Förderperiode:
- 2023-2025
- Fördermittel:
- Zinsgünstige Finanzierung und Garantien
Der Nationale Fonds für Energieeffizienz (FNEE) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen, die die Energieeffizienzziele verbessern und in Einklang mit den Einsparungen des Kyoto-Protokoll bringen.
Potentielle Antragsteller:
Die Empfänger der Beihilfen sind:
– Unternehmen (in individueller oder assoziierter/aggregierter Form wie Konsortien, Netzwerkverträge und TUV)
– ESCOs – Energy Service Companies, also Energiedienstleister (in individueller oder assoziierter/aggregierter Form wie Konsortien, Netzwerkverträge und TUV)
– Öffentliche Verwaltungen (einzeln oder in assoziierter/zusammengefasster Form)
Förderfähige Ausgaben:
Förderfähige Vorhaben betreffen:
– die Reduzierung des Energieverbrauchs in industriellen Prozessen inklusive Produktionsstätten (Unternehmen) – KEINE ERWEITERUNG ODER NEUBAU
– die Schaffung und/oder Umsetzung von Fernwärme- und Fernkältenetzen und -anlagen (Unternehmen)
– die Modernisierung von öffentlichen Dienstleistungen und Infrastrukturen, einschließlich der öffentlichen Beleuchtung (Energiedienstleister und öffentliche Verwaltungen)
– die energetische Sanierung von Gebäuden für den konventionierten Wohnbau und öffentliche Einrichtungen (Energiedienstleister und öffentliche Verwaltungen)
Zuschussfähige Ausgaben
– Beratung (bis zu einem Höchstbetrag von 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben) in der Form von technischen Entwürfen im von Gebäudestrukturen und -anlagen, Bauleitung, gesetzlich vorgeschriebene Inspektionen, Entwurf und Implementierung von Energiemanagementsystemen, Durchführbarkeitsstudien sowie die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude und Energieaudits für öffentliche Gebäude.
– Anlagen, Maschinen und Ausrüstung wie Fernverwaltungs-, Fernsteuerungs- und Überwachungssysteme für die Erfassung von Daten über die erzielten Einsparungen, einschließlich der Lieferung von notwendigen Materialien und Komponenten
– Eingriffe an der Gebäudehülle einschließlich Maurerarbeiten und ähnlicher Arbeiten und Kosten für Arbeiten zur Minderung des seismischen Risikos an Gebäudeelemente , die an Energieeffizienzmaßnahmen beteiligt sind;
– spezifische Infrastruktur: Bauarbeiten, Stützen, Wasser- und Stromleitungen – einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz -, Gas und/oder Biomassebrennstoff, die für den Betrieb der Anlage erforderlich sind, sowie Messsysteme für die verschiedenen Betriebsparameter der Anlage.
Nicht förderfähige Ausgaben:
– durch Leasing erworbene Vermögenswerte
– gebrauchte Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen
– zugelassene Fahrzeuge und Transportmittel
– Betriebs-, Notariats-, Steuer- oder Lagerkosten
– fachliche Beratung durch Geschäftsführer, Gesellschafter und Angestellte des begünstigten Unternehmens
– Ausgaben von weniger als 500 Euro
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