Betriebliche Investitionen für Kleinunternehmen
- Förderung der Kosten:
- 20 Prozent
- Abgabetermin:
- 31.03.2026
- Förderperiode:
- 2024-2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Um kleinste und kleine Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bei Investitionen in ihren Betrieb zu unterstützen, stellt das Land Südtirol im laufenden Jahr eine Förderung für den Ankauf von beweglichen Gütern zur Verfügung.
Potentielle Antragsteller:
Kleinst- und Kleinunternehmen, die in Südtirol eine wirtschaftliche Tätigkeit in den Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen ausüben.
Förderfähige Ausgaben:
Beihilfefähig sind folgende Investitionen in materielle oder immaterielle Vermögenswerte laut Artikel 17 Absatz 3 Buchstabe a) der obgenannten EU-Verordnung
a) zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
b) zur Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
c) zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte oder zu einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte:
- Einrichtungen,
- Hardware,
- Software,
- Maschinen,
- Arbeitsfahrzeuge: Autokräne, Autobetonmischmaschinen, Autopumpen für Beton,
- Geräte,
- Transportmittel, die als Fahrzeuge mit besonderer „Zweckbestimmung“ zugelassen sind,
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung für Handelsagenten und Vertreter, die im Verzeichnis der Handelskammer eingetragen sind: das erste Fahrzeug mit einem Höchstwert von 50.000,00 Euro (ohne MwSt.), das in den ersten zwei Jahren ab Aufnahme der Tätigkeit erworben wird,
- Fahrzeuge zur Personenbeförderung für Tätigkeiten Beförderung in Taxis und Verleih von Mietwagen mit Fahrer, nur im Falle von „neuen Unternehmen“ (siehe Art. 3 der Richtlinien),
- Fahrzeuge für den Warentransport für Unternehmen, die Handel auf öffentlichen Flächen ausüben und für Unternehmen, die Lebensmittel und Getränke im Automatenverkauf verteilen.
Ersatzinvestitionen sind nicht zulässig.
Achtung: vor Einreichung genaue Überprüfung der Liste der nicht-förderfähigen Kosten wie z.B. Trennwände, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Investitionen mit einem Einzelpreis unter 516,00 Euro.
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