Speicherbatterien für PV-Anlagen
- Förderung der Kosten:
- 20%
- Abgabetermin:
- 31.05.2026
- Förderperiode:
- 2024-2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Das Land Südtirol gewährt Investitionsbeiträge zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für die Installation von Photovoltaikanlagen für kleine Unternehmen, die in Südtirol durchgeführt werden muss.
Allgemeine Förderbedingungen:
- Mindestinvestition: 4.000 € (ohne MwSt.)
- Beiträge werden ausschließlich auf Netto-Kosten gewährt; die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.
- Die Investitionen müssen in Südtirol erfolgen.
- Bindungsfrist: Die geförderten Gebäude dürfen 5 Jahre lang nach Auszahlung weder verkauft noch stillgelegt werden.
- Mehrfachförderung oder Kombination mit anderen Förderungen oder Steuerabzügen für dieselben Kosten ist ausgeschlossen.
Potentielle Antragsteller:
Kleine Unternehmen jedes Wirtschaftszweiges, Kondominien, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht.
Kleine Unternehmen → 20 % auf die zulässigen Kosten;
Kondominien → 30% auf die zulässigen Kosten;
Öffentliche Verwaltungen → 30 % auf die zulässigen Kosten;
Körperschaften ohne Gewinnabsicht → 30 % auf die zulässigen Kosten.
Förderfähige Ausgaben:
Die zulässigen Kosten umfassen Speicherbatterien bis zu einer Speicherkapazität von 1 kWh/kWp der geförderten Photovoltaik-Leistung.
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