EFRE Prio II GREEN – Fernwärmenetze
- Förderung der Kosten:
- bis 40%
- Abgabetermin:
- 10.02.2026
- Förderperiode:
- 2021-2027
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Förderung vom Bau effizienter Leitungen für Fernwärme und Fernkälte ausschließlich in den Versorgungszonen, welche mit Dekret des Direktors der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz nach dem 31. Dezember 2019 erstmals abgegrenzt wurden.
Potentielle Antragsteller:
Betreiber eines Fernwärme- oder Fernkältewerks (z.B. Gemeinden, Stadtwerke, Genossenschaften, private Unternehmen).
Förderfähige Ausgaben:
1. Bau des neuen Verteilnetzes in der förderfähigen Versorgungszone
In der neu abgegrenzten Fernwärme-Versorgungszone (Dekret der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz nach dem 31.12.2019) sind folgende Ausgaben förderfähig:
Verteilnetz und Datennetz für Fernregelung und -überwachung
Förderfähig sind die Investitionskosten für die neue Fernwärmetrasse (Vorlauf/Rücklauf) sowie die zugehörigen Datenleitungen für Telekontrolle und Regelung, bis zu folgendem Höchstbetrag:
- 390,00 € Grundbetrag
- + 2,00 € je mm Nenndurchmesser pro Meter Trassenlänge
- + 1.650,00 € für jeden Neuanschluss eines Gebäudes
Fernwärmeübergabestationen mit Primäranschluss
Für neue Übergabestationen in den anzuschließenden Gebäuden sind die Investitionskosten förderfähig, begrenzt auf:
- max. 5.400,00 € pro Übergabestation
- max. 18,00 € pro kW Nennleistung der jeweiligen Station
2. Planungs- und Projektbegleitkosten
Zusätzlich sind die im Rahmen des Projekts anfallenden fachlichen Dienstleistungen förderfähig, und zwar:
- Projektmanagement und -koordination
- technische Planung und Ausführungsplanung
- Bauleitung und örtliche Bauaufsicht
- technische Gutachten und technisch-wirtschaftliche Machbarkeitsstudien
- Sicherheitskoordination
- Abnahme und Schlussüberprüfung des Projekts
Diese Leistungen sind insgesamt bis zu 8 % der beitragsfähigen Investitionskosten förderfähig.
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