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Aufruf Geschlossen

ESF+ Prio 1 Beschäftigung

  • Förderung der Kosten:
  • 100%
  • Abgabetermin:
  • 01.03.2024
  • Förderperiode:
  • 2021-2027
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag

Ziel ist die Steigerung der Kompetenzen der Arbeitskräfte auf dem Landesgebiet durch Bildungsmaßnahmen.

Zur Zielgruppe der Weiterbildung zählen:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen, auch in Lohnausgleichskasse, die in einem operativen Sitz/Produktionseinheit auf dem Gebiet der autonomen Provinz Bozen angestellt und dort tätig sind:

  • Personen mit privatrechtlichem unbefristetem oder befristetem Arbeitsvertrag (Vollzeit oder Teilzeit),
  • Personen mit Projektvertrag,
  • Personen mit Solidaritätsvertrag,
  • ständig im Unternehmen arbeitende Familienmitglieder des Unternehmers oder der Unternehmerin (Ehepartner*innen, Verwandte bis zum dritten Grad, Verschwägerte bis zum zweiten Grad),
  • Angestellte /Mitglieder (dividendenberechtigt oder nicht) von Genossenschaften,
  • Selbstständige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Freiberufler*innen, die in selbstständiger oder assoziierter Form tätig sind.

Potentielle Antragsteller:

  1. Unternehmen mit Rechtssitz und/oder operativem Sitz in Südtirol folgender Kategorien: – Im Handelsregister eingetragen, – Organisationen des Dritten Sektors, – Anerkannte Vereine und Stiftungen (im Landesregister der juridischen Personen eingetragen), – Familienbetriebe, – Genossenschaften, – Vereinigungen von Freiberufler*innen, die in assoziierter Form tätig sind. Jedes Unternehmen kann nur 1 Projekt im Rahmen diese Aufrufs einreichen.
  2. Weiterbildungseinrichtungen, welche bereits ESF-akkreditiert sind oder den Akkreditierungsantrag innerhalb der Ablauffrist des gegenständlichen Aufrufs einreichen. Jede Weiterbildungseinrichtung kann maximal 5 Projekte im Rahmen dieses Aufrufes einreichen.
  3. TUV/TZV in vertikaler Form

Förderfähige Ausgaben:

Es sind sowohl betriebliche Vorhaben (richtet sich an den Antragsteller selbst, oder nur an ein Unternehmen) als überbetriebliche Vorhaben (Richtet sich von akkreditierten Weiterbildungseinrichtungen an mehrere Unternehmen) vorgesehen.

Die Projekte sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern oder erhalten, die Beschäftigungsaussichten sichern.

Die maximal zulässigen Kosten pro Stunde/Weiterbildung betragen 180,00 Euro

Inhalt der Bildungsvorhaben:

  • Jeder Projektantrag muss Maßnahmen zum Reskilling (Aktualisierung von Kompetenzen) und/oder Upskilling (Erwerb neuer Kompetenzen) vorsehen.
  • Die Inhalte müssen den neuen beruflichen Anforderungen entsprechen, die im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen entstehen.
  • Die Inhalte müssen sich aus einer Analyse der aktuellen Situation des Unternehmens und des Kontexts ergeben.
  • Die Schulungen müssen insbesondere Themen wie Prozess- und Produktinnovation, Unternehmen 4.0, intelligente Spezialisierung, Kreislaufwirtschaft, Internationalisierung, soziale Innovation, grüne und blaue Wirtschaft sowie die Entwicklung von sprachlichen und digitalen Kompetenzen vorsehen.

Struktur:

  • Bildungstätigkeit muss während der Arbeitszeit durchgeführt werden.
  • Sollten Unternehmen (z.B. als Dozenten) am Projekt teilnehmen, müssen sie bereits bei der Beantragung bekannt und gemeldet werden.
  • Die Ausbildung kann im Unterrichtsraum oder Werkstatt stattfinden.
  • Mindestens 15% der Ausbildungsstunden müssen Einzelunterricht sein (aber die Maßnahme darf nicht aus ausschließlich Einzelunterricht bestehen).
  • Max 30% der Stunden können nach vorhergehender Genehmigung des Amts im Fernunterricht stattfinden.
  • Das Bildungsvorhaben kann aus einer oder mehrerer Kursfolgen, mit einem oder mehreren Modulen bestehen. Die Struktur des Bildungsvorhaben muss aber bereits im Projektantrag angegeben werden.
  • Mindestens 80% der Unterrichtsstunden müssen in Seniordozenz durchgeführt werden.

Teilnehmer*innen:

  • Mindesteilnehmerzahl: 5 Personen.
  • Es ist keine Höchstzahl an Teilnehmern vorgesehen.
  • Die genehmigte Teilnehmerzahl ist verbindlich (darf in der Umsetzung nicht erhöht werden).
  • Jeder Teilnehmer darf nur an einer Kursfolge teilnehmen und der Wechseln von einer Kursfolge zur anderen ist untersagt.
  • Jeder Teilnehmer muss an 75% der Stunden seiner Kursfolge teilnehmen.

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