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Aufruf Geschlossen

Interreg I-CH Pflegedienste

  • Förderung der Kosten:
  • 100%
  • Abgabetermin:
  • 10.06.2025
  • Förderperiode:
  • 2021-2027
  • Fördermittel:
  • Verlustbeitrag

Ziel des Kooperationsprogrammes Interreg Italien-Schweiz ist, Grenzen überschreiten und gemeinsame Ziele zu verfolgen, sowie regionale Entwicklung in folgenden Bereichen fördern:

  • Innovazione
  • Sostenibilità
  • Mobilität
  • soziale Eingliederung und nachhaltiger Tourismus
  • bessere Governance in der Zusammenarbeit.

Der Aufruf PFLEGEDIENSTE zum Spezifische Ziel OS 4.5 sieht die Unterstützung von „Gleichem Zugang zur Gesundheitsfürsorge und Umstellung von institutioneller Pflege auf familiärer und gemeinschaftsnaher Pflege“ mit folgenden Zielen vor:

  1. Sicherung des Zugangs zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung auch in Rand- und Grenzgebieten.
  2. Förderung des grenzüberschreitenden Übergangs von der institutionellen zur familiären, gemeindebasierten Pflege.
  3. Unterstützung von sozialpädagogischen Diensten zur Eingliederung von Menschen und insbesondere von jungen Menschen, die sich in einer Situation sozialer Not und Anfälligkeit befinden.

Potentielle Antragsteller:

Eingerechte Projekte benötigen mindestens 1 Partner auf beiden Seiten der Grenze aus folgendem Programmgebiet:

  • ITALIEN: Lombardei (Prvinzen Lecco, Como, Varese, Sondrio), Piemont (Provinzen Novara, Vercelli, Biella, Verbano, Cusio-Ossola), Autonome Provinz Bozen, Autonome Region Aosta.
  • SCHWEIZ: Kantonen Tessin, Graubünden und Wallis.

Antragsteller und Partner können sein:

  • Öffentliche Einrichtungen,
  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts,
  • Krankenhäuser und andere öffentliche Gesundheits-/Hilfseinrichtungen, einschließlich lokaler Gesundheitsbehörden oder private Sozial-/Gesundheitseinrichtungen, die als KMU eingestuft werden;
  • Universitäten und Forschungszentren,
  • Organisationen aus der Zivilgesellschaft,
  • private Unternehmen (außer Großunternehmen).

Förderfähige Ausgaben:

Die Projekte müssen im Programmgebiet umgesetzt werden und Auswirkungen auf das Programmgebiet haben.

Die maximale Projektdauer beträgt 30 Monate, die maximale Beitragshöhe pro Projekt beträgt 875.000,00 Euro.

Hier werden Maßnahmen unterstütz, die einen gleichberechtigten Zugang zur Pflege gewährleisten und den Übergang von der institutionellen zur familiären/gemeindenahen Pflege fördern.
Insbesondere wird unterstützt:

  • Gewährleistung des Zugangs zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung auch in Rand- und Grenzgebieten, durch die Identifizierung gemeinsamer grenzüberschreitender Modelle für Zugang zu Dienstleistungen in großen Krankenhauszentren, die Verbreitung von der Telemedizin und innovativer Dienstleistungen im Bereich der „Silver Economy“, die Förderung des Austauschs von Daten über die im Grenzgebiet verfügbaren Gesundheitsdienste und über nicht ausreichend abgedeckte Bedürfnisse sowie der Vergleich zwischen repräsentativen Akteuren in dem Gebiet, um rechtliche und administrative Hindernisse zu überwinden;
  • Förderung des Übergangs von der institutionellen zur familienbasierter und wohnortnaher Betreuung, auch durch die Stärkung des gemeinsamen territorialen Netzes von Gesundheitsdiensten, die Ausarbeitung gemeinsamer Methoden für das psycho-physische Wohlbefinden von formellen und informellen Pflegekräften, die Entwicklung von Technologien für die Rehabilitation und Pflege zu Hause und die Förderung von Dienstleistungen zur Förderung der Autonomie von Menschen mit Gebrechlichkeit sowie den Aufbau und die Konsolidierung von Pflegegemeinschaften;
  • Unterstützung sozialpädagogischer Dienste für die Eingliederung innovativer Lösungen zur Behebung und Vermeidung von Situationen der Marginalisierung und Not und Initiativen für die gemeinsame Erprobung von didaktischen Ansätzen und/oder Instrumenten, die sich an den Bedürfnisse von besonders gefährdeten oder benachteiligten Gruppen orientieren.

Folgende Kosten werden gefördert:

  • Personalkosten,
  • Verwaltungskosten,
  • Reise- und Aufenthaltskosten,
  • Kosten für Beratungen und Dienstleistungen Dritter,
  • Ausrüstungskosten,
  • Infrastrukturkosten.

 

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