Bonus Elektroladestationen
- Förderung der Kosten:
- bis 40%
- Abgabetermin:
- 20.06.2024
- Förderperiode:
- 2024
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag (Rückwirkend)
Der „Bonus colonnine“ fördert Elektroladestationen von Unternehmen und Freiberuflern, die zwischen 4.11. 2021 und dem Tag der Einreichung vollständig umgesetzt wurden (bestellt, gebaut, Rechnung erhalten, Zahlung überwiesen), und für welche nicht anderweitig um einen Beitrag angesucht worden ist.
Potentielle Antragsteller:
Unternehmen jeder Größenordnung und Freiberufler*innen, die ihren Rechtssitz und ihre Tätigkeit in Italien haben, sowie aktiv im Unternehmensregister eingetragen sind.
Förderfähige Ausgaben:
Vorgaben zu den Ladestationen:
- Nennleistung von mindestens 7,4 kW
- Mindestens 22 A in jeder Phase gewährleistet.
Gefördert werden:
- Ankauf der Ladestation
- Installation der Ladestation
- Anschluss an das Stromnetz
- Technische Spesen (Planung, Bauleitung, Abnahme usw.)
Die Förderung kann nicht mit anderen Förderungen kumuliert werden.
Insgesamt stehen 87,5 Mio. Euro zur Verfügung.
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