Hydraulischer Abgleich von Heiz-und Kühlanlagen
- Förderung der Kosten:
- 20%-40%
- Abagbetermin:
- 31.05.2025
- Förderperiode:
- 2024-2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Das Land Südtirol gewährt Unternehmen Investitionsbeiträge zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für den hydraulischen Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen, der in Südtirol durchgeführt werden muss.
Allgemeine Förderbedingungen:
- Mindestinvestition: 4.000 € (ohne MwSt.)
- Beiträge werden ausschließlich auf Netto-Kosten gewährt; die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.
- Die Investitionen müssen in Südtirol erfolgen.
- Bindungsfrist: Die geförderten Gebäude dürfen 5 Jahre lang nach Auszahlung weder verkauft noch stillgelegt werden.
- Mehrfachförderung oder Kombination mit anderen Förderungen oder Steuerabzügen für dieselben Kosten ist ausgeschlossen.
Potentielle Antragsteller:
Kleine, mittlere und große Unternehmen jedes Wirtschaftszweiges.
Der Beitragssatz der Förderung ändert sich je Unternehmensgröße:
- KLEINES UNTERNEHMEN → 40% auf die zulässigen Kosten;
- MITTLERES UNTERNEHMEN → 30% auf die zulässigen Kosten;
- GROSSES UNTERNEHMEN → 20% auf die zulässigen Kosten.
Förderfähige Ausgaben:
Technische Vorgaben:
- Gebäude, die aufgrund einer vor dem 1. Jänner 2013 ausgestellten Baukonzession errichtet worden sind.
Zulässige Kosten:
- Temperaturbasierter hydraulischer Abgleich von Heiz- oder Kühlelementen samt Protokollierung;
- Neueinbau von Reglern und Ventilen für den hydraulischen Abgleich von Strängen;
- Austausch von Umwälzpumpen durch automatisch geregelte Pumpen;
- Planung und Bauleitung.
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