Energetische Sanierung von Gebäuden
- Förderung der Kosten:
- bis 50%
- Abgabetermin:
- 31.05.2026
- Förderperiode:
- 2024-2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
Das Land Südtirol gewährt Unternehmen Investitionsbeiträge zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für die energetische Sanierung von Gebäuden, die in Südtirol durchgeführt werden.
Allgemeine Förderbedingungen:
- Mindestinvestition: 4.000 € (ohne MwSt.)
- Beiträge werden ausschließlich auf Netto-Kosten gewährt; die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig.
- Die Investitionen müssen in Südtirol erfolgen.
- Bindungsfrist: Die geförderten Gebäude dürfen 5 Jahre lang nach Auszahlung weder verkauft noch stillgelegt werden.
- Mehrfachförderung oder Kombination mit anderen Förderungen oder Steuerabzügen für dieselben Kosten ist ausgeschlossen.
Potentielle Antragsteller:
Kleine, mittlere und große Unternehmen jedes Wirtschaftszweiges, Kondominien, öffentliche Verwaltungen und Körperschaften ohne Gewinnabsicht.
Der Beitragssatz der Förderung ändert sich je Unternehmensgröße sowie Art der Intervention:
Zertifizierung Gebäudehülle mindestens KlimaHaus B oder Zertifizierung Gebäude KlimaHaus R:
- KLEINES UNTERNEHMEN → 50% auf die zulässigen Kosten;
- MITTLERES UNTERNEHMEN → 40% auf die zulässigen Kosten;
- GROSSES UNTERNEHMEN → 30% auf die zulässigen Kosten.
- ÖFFENTLICHE VERWALTUNGEN → 20% auf die zulässigen Kosten.
Zertifizierung Gebäudehülle KlimaHaus C oder Gebäude unter Denkmalschutz oder Ensembleschutz::
- KLEINES UNTERNEHMEN → 40% auf die zulässigen Kosten;
- MITTLERES UNTERNEHMEN → 30% auf die zulässigen Kosten;
- GROSSES UNTERNEHMEN → 20% auf die zulässigen Kosten.
- ÖFFENTLICHE VERWALTUNGEN → 20% auf die zulässigen Kosten.
Förderfähige Ausgaben:
Technische Vorgaben:
- Beheizte Gebäude, die aufgrund einer vor dem 12. Jänner 2005 ausgestellten Baukonzession errichtet worden sind.
- Nach Abschluss der Maßnahme muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
-
- Zertifizierung der Gebäudehülle mindestens KlimaHaus C;
- Zertifizierung des Gebäudes KlimaHaus R;
- Davon ausgenommen sind Gebäude, die unter Denkmal- oder Ensembleschutz stehen.
-
- Bei Einbau von Lüftungsgeräten müssen diese den vorgeschriebenen Wärmerückgewinnungsgrad erreichen.
Zulässige Kosten:
- Wärmedämmung von Dächern einschließlich der damit verbundenen Arbeiten sowie der Mehrkosten für eine Dachbegrünung;
- Wärmedämmung von Außenmauern (von außen und innen), untersten und obersten Geschossdecken, Lauben, Terrassen und Balkone einschließlich der damit verbundenen Arbeiten sowie der Mehrkosten für hinterlüftete Fassaden und für den Abbruch und die Wiederherstellung von Fußböden;
- Wärmerückgewinnung aus zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen;
- Photovoltaikanlagen mit eventuellen Speicherbatterien für Gemeinschaftsanlagen in Kondominien (min. 5 Baueinheiten und min. 5 Eigentümern)
- Thermische Solaranlagen zur zentralen Warmwasserbereitung in Kondominien (min. 5 Baueinheiten und min. 5 Eigentümern);
- Planung, Bauleitung, Gebäudezertifizierung und Luftdichtheitsmessung.
Von den Beiträgen ausgeschlossen sind die Kosten für Maßnahmen an Gebäuden, die abgerissen und wiederaufgebaut werden sowie für neue Zubauten und für die Wärmedämmungen von Dächern, die erhöht werden, mit Ausnahme der zur Wärmedämmung notwendigen Erhöhung.
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