Förderung von Ausbildung
- Förderung der Kosten:
- bis 30%
- Abgabetermin:
- 30.09.2026
- Förderperiode:
- 2024-2026
- Fördermittel:
- Verlustbeitrag
KMU und große Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind sowie freiberuflich und selbständig Tätige, die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit als Haupttätigkeit ausüben können um Beiträge für Ausbildungstätigkeiten ansuchen.
Potentielle Antragsteller:
Kleine und mittlere und große Unternehmen, die im Handelsregister der Handelskammer eingetragen sind sowie freiberuflich und selbständig Tätige, die in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-, Handels- oder Dienstleistungstätigkeit als Haupttätigkeit ausüben.
Von den Förderungen ausgeschlossen sind:
Genossenschaften, die vom Amt für Genossenschaftswesen gefördert werden, Unternehmen, die in Südtirol nur Verwaltungseinheiten, ein Domizil oder ein Depot für den Verkauf der eigenen Produkte haben und dort im Verhältnis zur Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens eine geringe Anzahl von Personal beschäftigen sowie Unternehmen, die nicht in den geltenden Richtlinien angeführt sind.
Förderfähige Ausgaben:
Folgende Ausbildungen sind förderfähig:
- Ausbildungen für Angestellte, Inhaber*innen sowie Gesellschafter*innen, die im Antrag stellenden Unternehmen oder in Partner- oder in sonstiger Form verbundenen Unternehmen tätig sind.
- Ausbildungen, die das Antrag stellende Unternehmen selbst organisiert (max. 10 Weiterbildungstagen je Vorhaben und mit mind. 4 Teilnehmer*innen).
- Ausbildungsvorhaben, die von Unternehmen, von Freiberufler*innen, die eine Ausbildungstätigkeit ausüben, von spezialisierten Ausbildungsinstituten und -einrichtungen, von Forschungseinrichtungen oder von Universitäten durchgeführt werden (Nachweis mittels entsprechendem ATECO – Kodex). Für Unternehmen oder Freiberufler*innen aus dem Ausland werden die Eintragung für die Ausbildungstätigkeit in öffentlichen Verzeichnissen sowie eventuelle Referenzen überprüft.
Beitragssatz: 30%
Anträge auf Förderung können ab 01. Januar gestellt werden.
Förderfähige Mindestausgabe: je Ansuchen 2.000,00 € und pro Anrechnungsjahr.
Förderfähige Höchstausgabe: 50.000,00 € für Kleinunternehmen und 100.000,00 € für Mittel- und Großunternehmen pro Anrechnungsjahr.
Nicht förderfähige Vorhaben:
– Ausbildungen zur Anpassung an verbindliche nationale Rechtsvorschriften im Bildungsbereich, Bildungsgänge zur Erlangung von Befähigungen und zur Berufsausbildung
– Schulungen zum Erlernen der technischen Eigenschaften von Produkten und Waren, die Gegenstand der eigenen betrieblichen Tätigkeit sind
– Coaching, Tutoring und Supervision
Zulässige Ausgaben:
- Einschreibe- und Teilnahmegebühren
- Ausgaben für berufsbezogene Lehrgänge, die als Zusatzausbildung im einschlägigen Fachbereich dienen sollten, mit einer Höchstausgabe von 10.000,00 Euro pro Lehrgang
Wenn die Ausbildung von den Antragstellern selbst organisiert wird:
- Referentenhonorare (max. 1.000,00 € Tageshonorar und 125,00 € pro Stunde, evtl. Reisekosten inbegriffen)
- Kosten für Saalmiete, Lehrmaterial und Simultanübersetzung
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