ESF+ Soziale Innovation
EU-Strukturfonds
Der 5° Aufruf – Priorität 3 Soziale Inklusion Spezifisches Ziel k) will Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und des Zugangs zu Dienstleistungen im Wohnungswesen und der sozialen Innovation unterstützen.
Die Unterstützung gilt für Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind den chancengleichen, zeitnahen Zugang zu hochwertigen, nachhaltigen und leistbaren Dienstleistungen zu ermöglichen, inklusiv der Dienste, die den Zugang zu Wohnraum also auch personenzentrierte Unterstützungsmaßnahmen, auch im Gesundheitsbereich, umfassen.
Empfänger*innen der Maßnahmen sind innerhalb der Autonomen Provinz Bozen wohnhafte oder ansässige Personen, welche einer schutzbedürftigen oder benachteiligten Gruppe angehören. Mindestanzahl: 15.
Ziel:
Der 5° Aufruf – Priorität 3 Soziale Inklusion Spezifisches Ziel k) will Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung und des Zugangs zu Dienstleistungen im Wohnungswesen und der sozialen Innovation unterstützen.
Die Unterstützung gilt für Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind den chancengleichen, zeitnahen Zugang zu hochwertigen, nachhaltigen und leistbaren Dienstleistungen zu ermöglichen, inklusiv der Dienste, die den Zugang zu Wohnraum also auch personenzentrierte Unterstützungsmaßnahmen, auch im Gesundheitsbereich, umfassen.
Empfänger*innen der Maßnahmen sind innerhalb der Autonomen Provinz Bozen wohnhafte oder ansässige Personen, welche einer schutzbedürftigen oder benachteiligten Gruppe angehören. Mindestanzahl: 15.
Potentielle Antragsteller:
Projektvorschläge können eingereicht und durchgeführt werden von Öffentliche Verwaltungen der Autonomen Provinz Bozen, Organisationen des Dritten Sektors einzeln oder in Form von einer Partnerschaft.
Förderfähige Ausgaben:
Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind den chancengleichen, zeitnahen Zugang zu hochwertigen, nachhaltigen und leistbaren Dienstleistungen zu ermöglichen, inklusiv der Dienste, die den Zugang zu Wohnraum also auch personenzentrierte Unterstützungsmaßnahmen, auch im Gesundheitsbereich, umfassen.Die Vorhaben müssen sich direkt auf die Bedürfnisse des Umfelds, sowie auf den damit einhergehenden Bedürfnissen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen beziehen.
Die Maßnahmen müssen einen zweijährigen Zeitraum vorsehen.
Für die Vorhaben des gegenständlichen Aufrufen werden insgesamt 10.000.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
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