Aufruf Geschlossen

SIMEST Temporary Manager

Die Maßnahme fördert den zeitlich befristeten Einsatz eines Temporary Managers im antragstellenden Unternehmen. Dieser Einsatz dient der Umsetzung von Internationalisierungsprojekten oder von technologischen, digitalen oder ökologischen Transformationsprojekten, soweit diese die Positionierung des Unternehmens auf internationalen Märkten unterstützen.

Die Förderung besteht aus einer zinsbegünstigten Finanzierung und um einen Verlustbeitrag, der vom Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. Man kann auch auf den Verlustbeitrag verzichten.

Potentielle Antragsteller:

Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen; für einige Maßnahmen auch Großunternehmen.

Förderfähige Ausgaben:

Der Temporary Manager darf nur über einen Vertrag mit einer externen Dienstleistungsgesellschaft eingebunden werden. Als Temporary Manager gelten insbesondere Temporary Export Manager, Temporary Digital Marketing Manager, Temporary Innovation Manager sowie allgemein Personen mit nachgewiesener Erfahrung in den Bereichen Export und Internationalisierung, digitale oder ökologische Transformation und betriebliche Innovationsprozesse. Der Antrag auf die geförderte Maßnahme darf sich auf höchstens drei Zielländer im Ausland beziehen.

Anforderungen an die Dienstleistungsgesellschaft
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Dienstleistungsgesellschaft u.a.:

  • aktiv sein und im Handelsregister eingetragen sein bzw. bei ausländischen Gesellschaften in einem gleichwertigen Register geführt werden oder nach dem jeweils anwendbaren ausländischen Recht wirksam bestehen,
  •  in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft organisiert sein,
  • die erforderliche fachliche Eignung / Professionalität erfüllen, also:
    • seit mindestens 2 Jahren aktiv sein,
    • und bei Abschluss des Temporary-Management-Vertrags seit mindestens 2 Jahren im Beratungssektor tätig sein, nachweisbar über die Handelsregisterdaten bzw. die ATECO-Codes,
  • außerdem gegenüber dem antragstellenden Unternehmen das Unabhängigkeitserfordernis erfüllen.
    Förderfähige Ausgaben

Mindestens 60 % des Förderbetrags müssen auf die professionellen Leistungen des Temporary Managers entfallen. Dazu gehören die Kosten für die zeitlich befristeten Leistungen, die im Temporary-Management-Vertrag vorgesehen sind.

Maximal 40 % des Förderbetrags dürfen für Ausgaben verwendet werden, die eng mit der Umsetzung des gemeinsam mit dem Temporary Manager entwickelten Projekts verbunden sind. Dazu zählen:

  • Marketing- und Werbemaßnahmen
  • digitale Integration und Weiterentwicklung betrieblicher Prozesse
  • Einführung oder Modernisierung von Organisations- und Managementmodellen
  • Konzeption für Innovation oder Anpassung von Produkten und/oder Dienstleistungen
  • internationale Zertifizierungen, Produkt- und/oder Dienstleistungslizenzen, Markenanmeldungen oder andere Schutzformen für das Made in Italy
  • unterstützende Maßnahmen, insbesondere:
    • Schulungen für internes oder externes Verwaltungs- oder Fachpersonal,
    • Reise- und Aufenthaltskosten der Geschäftsführer und/oder Inhaber des antragstellenden Unternehmens,
    • Reise- und Aufenthaltskosten von potenziellen lokalen Partnern bei deren Besuch im Inland (Kunden ausgeschlossen),
    • Rechtskosten für die Gründung lokaler Tochtergesellschaften oder direkt geführter Niederlassungen

Zusätzlich förderfähig sind:

  • professionelle Beratungskosten für die Prüfung der Einhaltung nationaler Umweltvorschriften;
  • Beratungskosten für die Beantragung und Verwaltung des geförderten Finanzierungsinstruments sowie für die Bescheinigungen des Wirtschaftsprüfers, allerdings nur bis zu einem Höchstwert von 5 % des bewilligten Betrags.

Es handelt sich um eine Finanzierung mit einer Laufzeit von 4 Jahren, davon sind 2 Jahre tilgungsfrei.
Der maximale Betrag, den das antragstellende Unternehmen beantragen kann, entspricht dem niedrigeren der folgenden Werte:

  • 20 Prozent der durchschnittlichen Umsatzerläse aus den letzten 2 Jahresabschlüssen
  • 500.000 Euro

Der begünstigte Zinssatz beträgt 0,319 Prozent (Information laut homepage). In den Richtlinien wird auf den EU-Referenzzinssatz Bezug genommen und dass ein begünstigter Zinssatz in Höhe von 10 Prozent, 50 Prozent oder 80 Prozent des EU-Referenzzinsatzes gewählt werden.

Der Mindestbetrag beträgt 10.000 Euro.

Höchstbetrag des Verlustbeitrages:
Bis zu 10 Prozent des beantragten Betrages und bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro kann als Verlustbeitrag gewährt werden.

Für spezifische Märkte gelten weitere besondere Bedingungen. Für Projekte in Afrika oder Mittel- und Südamerika und Indien kann der Verlustbeitrag

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